Zusatzrente für Kunstschaffende: Eintrag in Verzeichnis bis 31. März
Kunstschaffende, die Rentenzuzahlung der öffentlichen Hand beanspruchen möchten, müssen in Zusatzrentenfonds eingezahlt haben und sich innerhalb März in das Landesverzeichnis für Kunstschaffende eintragen lassen. Ein Überblick der Voraussetzungen und Termine.