Die Zielsetzung des Gesetzes zum Aktiven Altern war es, eine Gesamtstrategie zum demografischen Wandel und zum Altern in Würde zu etablieren. Das Landesgesetz zum Aktiven Altern sieht daher die Einrichtung von Seniorenbeiräten auf Gemeindeebene vor. „Ziel dieser Bestimmung war es, in den Gemeinden, die bis zum Inkrafttreten des Gesetzes noch keine Seniorengemeinderäte oder Seniorenbeiräte hatten, einen Seniorenbeirat einzurichten. Die Änderung des bestehenden Gesetzes ist notwendig, da in der Interpretation dieses Gesetzes bestehende Seniorengemeinderäte abgeschafft und durch Seniorenbeiräte ersetzt werden sollten. Ein Vertretungsgremium gegen ein anderes auszutauschen, ergibt aber wenig Sinn“, so begründet Deeg die Notwendigkeit der Neuregelung.
Bestehende Seniorengemeinderäte nicht durch Seniorenbeiräte ersetzt
Deegs Gesetzentwurf sieht vor, dass bestehende Seniorengemeinderäte nicht durch Seniorenbeiräte ersetzt werden müssen. Sie können als solche bestehen bleiben. Weiters soll für die Seniorenbeiräte von der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Rat der Gemeinden eine Mustergeschäftsordnung genehmigt werden. Für die Seniorengemeinderäte wird die Regelung zur Wahl und Arbeitsweise vom jeweiligen Gemeinderat genehmigt. Auch soll den Gemeinden die Möglichkeit belassen werden, die Arbeitsweise der Seniorengemeinderäte und -beiräte entsprechend den lokalen Bedürfnissen und unter Beachtung der im Gesetz vorgesehenen Ziele und Aufgaben selbst zu regeln.„Die Beteiligung der Senioren in den Gemeinden ist wesentlich. Seniorengemeinderäte und Seniorenbeiräte sind Ansprechpartner für die politischen Gremien der Gemeinde und sollen die Zusammenarbeit zwischen Senioren und Gemeinde erleichtern. Dadurch können die Senioren auf Gemeindeebene selbst daran mitarbeiten, ihre Lebensqualität zu verbessern und die Teilhabe am Leben ihrer sozialen Umgebung aufrechtzuerhalten – was zu den Zielsetzungen des Landesgesetzes zum Aktiven Altern zählt. Die nun vorgesehene Anpassung am Gesetz ist notwendig, um Rechtssicherheit zu schaffen und bestehende Beiräte weiterhin gut arbeiten zu lassen“, so Landesrätin und Mitunterzeichnerin Rosmarie Pamer.