Auf Preislimit achten
Der Kaufvertrag muss zwischen dem 1. Jänner und dem 31. Dezember 2024 unterzeichnet worden sein. Außerdem gilt ein Preislimit. Bei vollelektrischen Autos gilt eine Obergrenze von 42.700 Euro (mit Mehrwertsteuer). Hybrid-Wagen dürfen höchstens 54.900 Euro kosten, um vom Ökobonus zu profitieren.Die Anträge müssen über das Onlineportal des Ministeriums vom Autohändler eingereicht werden.
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