Freitag, 2. Februar 2024

Geht es Benko jetzt ans eigene Geld?

Mitte der Woche hatte die Republik Österreich bekanntlich einen Insolvenzantrag gegen den Nordtiroler Investor René Benko eingebracht. Wie jetzt bekannt wurde, drohe dem Unternehmer im schlimmsten Fall die Verwertung seines Privatvermögens, wie der „Standard“ berichtete.

Der Nordtiroler Investor René Benko steht weiter unter Druck. - Foto: © APA/dpa / Marcel Kusch

Der Stand der Dinge: „Es geht in dem Antrag, der beim Landesgericht Innsbruck eingebracht wurde, nicht um eine von Benkos zahlreichen Gesellschaften, sondern um ihn persönlich“, wie das Medium präzisierte. Dem Vernehmen nach habe die Finanzprokuratur, so etwas wie die Anwältin der Republik Österreich, Benko im Zusammenhang mit seiner Einkommenssteuer eine Nachzahlung vorgeschrieben. „Sein Steuerberater soll einen Stundungsantrag gestellt haben; das ist oft üblich, bei Benko soll es aber das erste Mal gewesen sein. Dieser Antrag wurde abgewiesen, die Zahlung wurde daher Ende des Vorjahres fällig – und die Republik soll flugs den Insolvenzantrag gestellt haben. Bei der Steuernachzahlung soll es um etwas weniger als 2 Millionen Euro gehen – einen im Vergleich zu Benkos Vermögen und zur Signa-Pleite relativ niedrigen Betrag“, heißt es in dem Bericht.

Ein Insolvenzverfahren solle garantieren, dass von mehreren Gläubigern keiner bevorzugt und das Vermögen des Schuldners gerecht unter ihnen aufgeteilt werde. Dass Benko um eine Steuerstundung ansuchte, im Insolvenzverfahren der Signa-Gruppe aber gleichzeitig Geld nachschoss, dürfte laut „Standard“ bei der Finanz für Misstrauen gesorgt haben. „Offenbar hatte man Angst, leer auszugehen bzw. gegenüber anderen Gläubigern und Kreditgebern benachteiligt zu werden“, mutmaßt das Medium.

Die nächsten Schritte

Wie geht es nun weiter? Das Landesgericht Innsbruck hat nach Informationen des „Standard“ den Insolvenzantrag formal geprüft und beraumt einen Gerichtstermin an (Einvernehmenstagsatzung), zu dem auch Benko geladen ist. Dabei sollen die tatsächlichen Vermögensverhältnisse des Schuldners geklärt werden. „Üblicherweise läuft das Prozedere wie folgt ab: Zunächst klärt das Gericht, ob es zuständig ist. In einem zweiten Schritt prüft es den Antrag inhaltlich. Sollte das Gericht tatsächlich ein Insolvenzverfahren einleiten, hat der Schuldner noch die Möglichkeit, ein Rechtsmittel dagegen zu erheben. Dieses Rechtsmittel hätte aber keine aufschiebende Wirkung. Das Verfahren würde also einstweilen starten.“

Sollte Benko doch noch zahlen, könnte die Republik Österreich ihren Insolvenzantrag zurückziehen, was jedoch als eher unwahrscheinlich erachtet wird. „Sollte das Insolvenzverfahren tatsächlich eröffnet werden, würde das Gericht einen Insolvenzverwalter bestellen und Benko die Eigenverwaltung über sein Vermögen entziehen. Der Insolvenzverwalter müsste dann einen vollständigen Einblick in die Vermögenslage des Schuldners bekommen. In weiterer Folge würde sich die Frage stellen, wie die betroffene Person, also Benko, entschuldet werden kann. Denkbar wäre dann auch eine Verwertung seines Vermögens.“

Haftet Benko für die Signa-Gesellschaften mit?

Dass der Investor auch für insolvente Signa-Gesellschaften haften könnte, ist mehr als fraglich, zumal grundsätzlich das Trennungsprinzip gilt. „Das bedeutet, dass die Eigentümer nicht für die Schulden der Gesellschaft haften. Ein sogenannter Haftungsdurchgriff auf die Eigentümer ist nur in Ausnahmefällen möglich – etwa bei Fehlverhalten oder wenn sich das Privatvermögen und das Vermögen der Gesellschaft vermischt haben. Vor allem die Insolvenzverwalter haben nun die Aufgabe, etwaige Ansprüche gegen Benko und andere Eigentümer zu prüfen und geltend zu machen“, heißt es im „Standard“-Bericht weiter.

stol

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