„Und am 16. Tag unterzeichnet der Unterfertigte ein Entnahmedekret“, hatte Landeshauptmann Arno Kompatscher Anfang August bei der Vorstellung der Durchführungsverordnung zu Südtirols Wolfsgesetz noch verkündet.
Wie vom Gesetz vorgesehen, haben ISPRA und Wildbeobachtungsstelle nämlich 15 Tage Zeit, ihre Gutachten zu einer Entnahme von Problemwölfen abzugeben. Nachdem Kompatscher am 18. August einen Antrag für die ersten 2 Wolfsentnahmen nach Rom gesendet hatte, sind die Gutachten am Freitag fristgerecht eingelangt.
Gutachten müssen erst studiert werden
Doch eines steht bereits fest: Kompatscher wird und kann seine Ankündigung nicht in die Tat umsetzen. Zwar liegen nun von beiden Stellen die angeforderten Gutachten vor. Die mehrere Seiten umfassenden Dokumente müssten nun laut Schuler aber eingehend studiert werden.Negative Gutachten bestätigt Schuler nicht
Schließlich müsse man in den Abschussverfügungen ja Bezug auf diese Gutachten nehmen, um bei eventuellen rechtlichen Schritten – Tierschützer haben bereits Rekurse angekündigt – gewappnet zu sein. Dass die Gutachten, wie von einigen Medien kolportiert, negativ ausgefallen seien, bestätigt Schuler nicht.„Die Gutachten sind nicht identisch“, sagt er nur und verweist auf die besonders heikle Lage. „Nur so viel: Sie behandeln beide die zentralen Punkte, also die Schwere der Schäden, den Erhaltungszustand der Population und die Prävention.“