Donnerstag, 25. Juli 2024

Nach tödlichem Unfall von Alex Masera: Fall vor Archivierung

Wer trägt die Schuld am Tod von Alex Masera, der im Mai 2023 mit seinem Lieferwagen in Bozen in den Eisack stürzte und starb? Niemand, geht es nach der Staatsanwaltschaft Bozen, die nach den Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung nun die Archivierung des Falles beantragt hat.

Nach dem Sturz von der Loretobrücke landete der Lieferwagen im Eisack – der Lenker, Alex Masera, ertrank im Fahrzeug. - Foto: © DLife/Groppo

Wie berichtet,
war der 22-jährige Bozner Alex Masera am 3. Mai vergangenen Jahres gegen 8 Uhr mit dem Lieferwagen des Familienunternehmens seines Vaters in Bozen unterwegs. Masera war von der Trientstraße kommend auf die Loretobrücke aufgefahren.

Damals herrschte auf der Brücke wegen Bauarbeiten eine Art Einbahnregelung. Richtung Süden durften Fahrzeuge aller Art passieren, Richtung Norden jedoch nicht. Maseras Lieferwagen geriet in einer Linkskurve über die Fahrbahn hinaus, knickte die Begrenzungsstangen um, durchschlug das Brückengeländer und stürzte in den Eisack. Unterhalb der Brücke kam das Fahrzeug auf dem Dach zu liegen. Wie die Autopsie ergab, war Masera in der Folge im Eisack ertrunken.

Im Zuge der Ermittlungen zum Unfall stand für die Bozner Staatsanwaltschaft u. a. die Frage im Raum, ob das Brückengeländer dem Aufprall des Lieferwagens hätte standhalten müssen und verdächtigte daraufhin den Ingenieur, der für die Instandhaltung desselben zuständig war, der fahrlässigen Tötung.

Geländer in einem guten Zustand

Aus dem Beweissicherungsverfahren ging jedoch hervor, dass das Geländer in einem guten Zustand war und seine Funktion erfüllen konnte. Die Funktion sei nämlich jene, dem Gewicht von menschlichen Körpern standzuhalten, nicht aber von Fahrzeugen. Denn: Laut Gesetz müssen auf einer Straße, auf der eine Geschwindigkeitsbegrenzung unter 70 km/h gilt, nicht verpflichtend Barrieren aufgestellt werden, die dem Aufprall eines Fahrzeugs standhalten. Sie müssen einzig Menschen davor bewahren, diese zu durchbrechen.

Auf der Grundlage dieser Erkenntnisse reichte die Bozner Staatsanwaltschaft nun einen Archivierungsantrag ein. Die Gegenparteien haben rund 2 Wochen Zeit, um Einspruch gegen die Archivierung einzulegen.

fin

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