Gruber muss sich wegen Körperverletzung mit Todesfolge verantworten, er war gestern im Gerichtssaal anwesend. Ihm wird zur Last gelegt, Sigrid Gröber am 18. Februar 2023 mit Fäusten und Fußtritten traktiert und sie auf der Treppe zu seiner Hausmeisterwohnung an der Meraner Landeshotelfachschule schwer verletzt in der Kälte liegen gelassen zu haben. Als er schließlich Alarm schlug, war es schon zu spät: Gröbers Leben konnte nicht mehr gerettet werden.<h3> Laut Psychiater war Gruber nur eingeschränkt zurechnungsfähig</h3>Am vorhergehenden Verhandlungstag hatte das Schwurgericht in dem verkürzten Verfahren den Amtssachverständigen Dr. Josef Schwitzer angehört. Dem Psychiater zufolge sei Gruber wegen chronischer Alkoholsucht zum Tatzeitpunkt nicht willensfähig und deshalb nur eingeschränkt zurechnungsfähig gewesen. Doch die Expertise hat offenbar nicht alle Fragen des Gerichtes (Vorsitz Richter Stefan Tappeiner) eindeutig beantwortet.<BR /><BR />Rechtlich kommt ausschließlich bei Personen, die im klinischen Sinn alkoholkrank sind, eine eingeschränkte oder völlige Unzurechnungsfähigkeit zum Tragen – und zwar sogar, falls der Betroffene zum Tatzeitpunkt nüchtern ist. Nur in diesem Fall wäre er nicht schuldfähig, während gewohnheitsmäßige Trunkenheit vor dem Gesetz sogar als erschwerend gewertet wird.<h3> Neues Amtsgutachten in Aussicht</h3>Klarheit soll nun ein neues Amtsgutachten von Psychiater Dr. Eraldo Mancioppi bringen, der gestern damit beauftragt wurde. Er soll u.a. prüfen, ob die Alkoholsucht bei Gruber Krankheiten bzw. neurologische Schäden verursacht habe und – falls ja – wie sich diese ausgewirkt haben. Am 15. Jänner wird Dr. Mancioppi seine Erkenntnisse erläutern. <BR /><BR />Angehört wurde gestern auch die verantwortliche Ärztin im Bozner Gefängnis, Dr. Maria Elisa Bigarelli. Sie bescheinigte Gruber bei seinem Eintritt in die Haftanstalt vor einem Jahr und 8 Monaten alkoholbedingte Krankheitsbilder sowie Angstzustände, Gedächtnislücken, Stimmungsschwankungen, Schlafprobleme und Tendenzen, sich selbst etwas anzutun. Seit er behandelt werde, habe sich sein Zustand gebessert, er halte sich an die Therapie und sei ein vorbildlicher Häftling.