STOL hat den Fall des Bozner Elternmordes ausführlich begleitet. Hier finden Sie alle Berichte zum Fall gesammelt; auch alle Liveticker-Protokolle der 17 Verhandlungstage und des Urteilsspruchs.
Benno Neumair war zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden, ein Jahr davon in Einzelhaft. Hier lesen Sie mehr zum Urteil. Die Verteidigung des 32-Jährigen geht nun in Berufung.
Morgen ab 9 Uhr berichtet STOL deshalb wieder LIVE aus dem Gerichtssaal.
Rückblick: Urteil „Lebenslang“ vor fast einem Jahr
Benno Neumair war am 19. Oktober vorigen Jahres für schuldig befunden worden, am 4. Jänner 2021 seinen Vater und seine Mutter ermordet und im Anschluss ihre Leichen beseitigt zu haben. Das Schwurgericht (Vorsitz Richter Carlo Busato) zeigte sich überzeugt, dass Benno Neumair bei beiden Morden voll zurechnungsfähig war.Die Argumente der Verteidigung
Als widersprüchlich bewertet die Verteidigung von Benno Neumair die Begründung dafür. Das Bozner Schwurgericht habe den Erkenntnissen der psychiatrischen Gutachter nicht entsprechend Rechnung getragen – nicht einmal jenen der eigenen Amtssachverständigen.Die 3 Amtssachverständigen Dr. Eraldo Mancioppi, Marco Samory und Isabella Merzago hatten Benno Neumair beim Mord an Peter Neumair für nur eingeschränkt zurechnungsfähig befunden, während er voll einsichts- und willensfähig gewesen sei, als er seine Mutter getötet habe.
Nach Ansicht der Verteidigung habe das Schwurgericht sowohl diese Einschätzung als auch jene der Gutachter der Verteidigung, die Benno Neumair aufgrund seiner Persönlichkeitsstörung eine teilweise bis völlige Unzurechnungsfähigkeit bei beiden Taten bescheinigt hatten, nicht entsprechend berücksichtigt.
Falls das Berufungsschwurgericht (Vorsitz Richterin Silvia Monaco, Beisitzer Richter Oswald Leitner ) in dieser Hinsicht Zweifel haben sollte, könnte es durchaus ein neues Psycho-Gutachten anordnen. Mehr dazu lesen Sie hier.