Dienstag, 19. Februar 2019

Schutz in Bannzone um Stadtmauer Glurns verstärkt

Auf allen Grund- und Bauparzellen im Umkreis von 100 Metern von der Stadtmauer der Stadt Glurns wird die Errichtung von jeglichen Hilfsbauten in der Landwirtschaft wie Betongerüste, Masten, Folien, Netze und Beregnungsanlagen verboten. In der Sitzung am Dienstag hat die Landesregierung den sogenannten „indirekten Denkmalschutz" oder Umgebungsschutz der Stadtmauer von Glurns präzisiert.

Der indirekte Denkmalschutz im Umkreis der Stadtmauer von Glurns wird erweitert. - Foto: LPA









Stellenanzeigen


Teilzeit






Teilzeit





powered by