Freitag, 12. April 2024

EU-Sanierungsvorgaben: Ab 2030 müssen alle Neubauten emissionsfrei sein

Nachdem bereits im März das Europaparlament mehrheitlich dafür gestimmt hatte, hat nun auch der Rat der EU-Mitgliedstaaten am Freitag in Brüssel die neuen EU-Sanierungsvorgaben für Gebäude abgesegnet. Eine Sanierungspflicht für Wohngebäude, die zeitweise im Raum stand, wird es nicht geben.

Zahlreiche Gebäude in der EU müssen nach dem Willen der EU-Institutionen umweltfreundlicher werden. - Foto: © Shutterstock

Die Richtlinie über die Gesamt-Energie-Effizienz von Gebäuden hat zum Ziel, bis 2030 alle neuen Gebäude und dann bis 2050 alle Gebäude der EU emissionsfrei zu machen. Der Energieverbrauch von Wohngebäuden soll bis 2030 im Schnitt um 16 Prozent und bis 2035 um 20 bis 22 Prozent sinken.

Die neuen Vorschriften sehen vor, dass 16 Prozent der am wenigsten energieeffizienten Gebäude (Stichjahr 2020) bis 2030 und 26 Prozent bis 2033 renoviert werden müssen. Ab 2030 sollen alle Neubauten Nullemissionsgebäude sein. Diese Regel soll bereits ab 2028 für Neubauten in öffentlichem Eigentum gelten.

Die nationalen Renovierungspläne sollen zudem einen Fahrplan enthalten, um Heizkessel für fossile Brennstoffe bis 2040 auslaufen zu lassen. Die neuen Regelungen sollen auch für eine nachhaltige Mobilitätsinfrastruktur sorgen, einschließlich mehr Ladestationen für Elektroautos in oder neben Gebäuden sowie Abstellplätzen für Fahrräder.

Die Richtlinie wird nun im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die Mitgliedstaaten haben zwei Jahre Zeit, die Bestimmungen national umzusetzen.

apa

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