Mittwoch, 8. Mai 2024

Fall Sigrid Gröber: Verkürztes Verfahren für Alexander Gruber

Das Bozner Schwurgericht hat den Antrag der Verteidigung von Alexander Gruber auf ein erweitertes verkürzten Verfahren angenommen. Der Prozess findet von nun an unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Von nun an findet die gerichtliche Aufarbeitung des Todes von Sigrid Gröber hinter verschlossenen Türen statt. - Foto: © PAX BESTATTUNGEN

Die Verhandlungen im Todesfall Sigrid Gröber finden von nun an hinter verschlossenen Türen statt: Das Schwurgericht (Vorsitz Richter Stefan Tappeiner, Beisitzer Richter Federico Secchi) folgte dem Antrag der Verteidigung und hat einem verkürzten Verfahren zugestimmt.

Wie berichtet, wird Gruber zur Last gelegt, am Abend des 18. Februar 2023 in Meran auf seine Freundin Sigrid Gröber eingeschlagen und sie getreten zu haben. Dann habe er sie vor der Tür zu seiner Hausmeisterwohnung in der Hotelfachschule liegen gelassen.

Beim nächsten Termin am 24. Mai werden ein psychiatrischer und ein rechtsmedizinischer Gerichtsgutachter vereidigt. Auch die Bozner Gefängnisärztin soll angehört werden: Sie soll Grubers Zustand erörtern.

Zu klären sein wird, ob sein Alkoholismus chronisch ist – das könnte sich mildernd auf das Urteil auswirken. Auch die Verletzungen des Opfers Sigrid Gröber und der Einfluss der Vorerkrankungen auf ihren Tod sollen genau untersucht werden.

Außerdem: 8 Monate Haft ohne Bewährung für Gruber für Vorfall 2020 in Sterzing

In einem anderen Prozess hat Richter Alvise Dalla Francesca Cappello das Vergleichsangebot für Alexander Gruber über 8 Monate unbedingte Haft abgesegnet.

Es bezieht sich auf einen Vorfall, der sich am 20. März 2020 in Sterzing zugetragen hat. Alexander Gruber wurde zur Last gelegt, Sigrid Gröber verletzt zu haben: Die Ärzte stellten einen gebrochenen Finger an der rechten Hand fest sowie Verletzungen am Brustkorb und an beiden Augen.

rc/stol

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