Freitag, 26. Januar 2024

Fall Sigrid Gröber: Land will 50.000 Euro Schadenersatz von Alexander Gruber

Das Land Südtirol will nach dem Tod von Sigrid Gröber 50.000 Euro Schadenersatz von Alexander Gruber. Da Gruber als Hausmeister der Hotelfachschule Landesangestellter war, hat das Land beim Prozessauftakt am Freitag einen Antrag gestellt, als Nebenkläger zugelassen zu werden.

Sigrid Gröber war gestorben, nachdem sie in der Nacht auf den 19. Februar des Vorjahres ins Krankenhaus eingeliefert worden war. Ihrem damaligen Partner Alexander Gruber wird derzeit der Prozess gemacht. - Foto: © privat

Die Verteidigung widerspricht: Das Land habe keine Legitimierung dazu. Sigrid Gröbers Hinterbliebene haben sich bereits als Nebenkläger eingelassen.

Alexander Gruber wird bekanntlich vorgehalten, in der Nacht auf den 19. Februar 2023 vor der Landeshotelfachschule in Meran seine damalige Partnerin Sigrid Gröber brutal geschlagen und in der Folge schwerst verletzt in der Kälte liegen gelassen zu haben. Die Frau starb kurz nach ihrer Einlieferung ins Spital.

Doch ein verkürztes Verfahren für Gruber?

Die Verteidigung hat beim Prozessauftakt am Freitag zudem eingewandt, das Dekret für das Schnellverfahren vor dem Schwurgericht sei nichtig, da Gruber nach Abänderung des Vorwurfs von Mord in Körperverletzung mit Todesfall nicht erneut verhört bzw. nicht über die neuen Vorhaltungen in Kenntnis gesetzt worden sei.

Alexander Gruber - Foto: © privat



Das sieht die Staatsanwaltschaft anders: Sie sagt, alle Rechte Grubers seien gewahrt worden.

Grubers anfängliche Verteidiger hatten – wie berichtet – ein verkürztes Verfahren für ihren Mandanten beantragt, nachdem die Vorhaltung gegen ihn von Mord in Körperverletzung mit Todesfolge herabgestuft worden war. Allerdings gab es ein Problem im Zusammenhang mit der Frist für die Einreichung des Antrags. Grubers neue Verteidigerinnen Alessandra D'Ignazio und Claudia Benedetti argumentierten, dass man angesichts der abgeänderten Vorhaltung ein neues Verhör mit ihrem Mandanten hätte ansetzen müssen und erst dann die neue Anklage hätte erheben dürfen.

Das Gericht hat die Entscheidung auf den 14. Februar vertagt: Bis dahin soll über die Nebenklägerschaft des Landes und die Frage der Nichtigkeit des Dekretes für das Schnellverfahren befunden werden.

rc/kn

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