Josef Fritzl wird bedingt aus Maßnahmenvollzug entlassen
Der im Inzestfall von Amstetten zu lebenslang verurteilte Josef Fritzl wird bedingt aus dem Maßnahmenvollzug entlassen. Die schriftliche Entscheidung eines Kremser Dreiersenats ist aber nicht rechtskräftig. Das heißt, dass der 89-Jährige zwar in den Normalvollzug verlegt werden soll, vorerst aber im derzeitigen Setting in der Justizanstalt Stein bleibt. Fritzl war 2009 in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher – nunmehr forensisch-therapeutisches Zentrum – eingewiesen worden.