Eines gleich vorweg: Eine Privatstiftung zu errichten, ist völlig legal. In Österreich sind Privatstiftungen vor allem für große Unternehmen ein relativ häufig genutztes Instrument, um in erster Linie, Vermögen zu schützen und langfristig zu verwalten, die Nachfolge im Unternehmen zu regeln oder Familien abzusichern. Zudem können über Privatstiftungen wohltätige oder gemeinnützige Zwecke unterstützt werden. <BR /><BR />Aufgrund der relativ hohen Kosten – etwa ab 10.000 Euro pro Jahr – ist das Instrument eher für große Unternehmen interessant.<BR /><BR />Nach Angaben des Stiftungsverbandes gibt es zurzeit knapp 3000 Privatstiftungen in Österreich. Somit bestehen aktuell insgesamt mehr Privatstiftungen als Aktiengesellschaften (1100 Registrierungen). 2 Drittel der Privatstiftungen halten durch direkte oder indirekte Beteiligungen an Unternehmen unternehmerisches Vermögen. 6 ATX-Konzerne stehen unter einer mindestens zehnprozentigen Beteiligung einer Privatstiftung.<BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1126464_image" /></div> <BR />Der Stiftungsverband sieht es daher auch kritisch, dass das Instrument der Privatstiftung im Zuge der Benko-Ermittlungen in ein schlechtes Lichtgerückt wird. In dieser Debatte werde „die Stiftung“ als Konstrukt für möglicherweise dubiose Machenschaften dargestellt, kritisiert Cattina Leitner, die Präsidentin des Verbandes. „Diese bruchstückhaften Informationen verschweigen, dass in Österreich rund 10.000 Stifterinnen und Stifter ihr Vermögen in Österreich nachhaltig verankert haben.“ Außerdem gebe es bessere Möglichkeiten als eine Privatstiftung, um Vermögen zu verschleiern. <BR /><h3> Wie funktioniert eine Privatstiftung?</h3>Der Stifter bringt ein gewisses Vermögen (Unternehmensbeteiligungen, Immobilien, Kapitalanlagen) in die Stiftung ein und dieses dient dann ausschließlich einem vom Stifter vorher festgelegten Zweck, zum Beispiel der Versorgung von Familienmitgliedern.<BR /><BR />Das bedeutet aber auch: Ab dem Zeitpunkt, ab dem das Vermögen auf die Privatstiftung übergeht, hat der Stifter keinen Zugriff mehr darauf. Verwaltet wird das Vermögen dann von einem Stiftungsvorstand. Eine Privatstiftung hat auch keine Eigentümer oder Gesellschafter, nur Begünstigte, die vom Stifter festgelegt werden. <h3> Kann man über eine Privatstiftung Vermögen schützen oder die Nachfolge regeln?</h3>Indem das Vermögen zentral in der Stiftung gebündelt und kontrolliert wird – unabhängig davon, wie viele Erben oder Begünstigte vorhanden sind. Bei einem Todesfall wird so verhindert, dass das Vermögen automatisch unter den Erben aufgeteilt wird; denn es gehört ja der Stiftung. Und anstatt dass Erben über einzelne Teile des Vermögens verfügen können, profitieren sie nur von den Ausschüttungen oder Leistungen, die die Stiftung nach den Vorgaben des Stifters regelt. <BR /><BR />Dies stellt sicher, dass zum Beispiel ein Unternehmen, eine Immobilie oder andere Vermögenswerte nicht aufgeteilt oder verkauft werden müssen, um Ansprüche mehrerer Erben zu erfüllen. Auch ist das Vermögen – sofern es früh genug in eine Stiftung übertragen wurde – vor Ansprüchen von Pflichtteilsberechtigten geschützt, weil es nicht mehr direkt in die Erbmasse fällt. <BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1126467_image" /></div> <BR />Ohne eine Stiftung könnte es auch zu Konflikten unter den Nachkommen kommen, wenn einige Erben das Unternehmen weiterführen wollen, andere es verkaufen möchten oder wenn Entscheidungen über strategische Maßnahmen nicht einheitlich getroffen werden können.<BR /><BR />Zudem ist bekannt, dass viele Familienunternehmen nach der Übergabe an die zweite oder dritte Generation scheitern – häufig, weil es keine klaren Strukturen gibt oder dass Vermögen zersplittert wird. Durch eine Stiftung bleibt das Unternehmen auf Dauer in der Familie, unabhängig davon, wie viele Generationen folgen. Und der Stifter kann auch Vorgaben machen, zum Beispiel dass Gewinne aus dem Unternehmen reinvestiert werden, nur ein Teil der Erträge an Begünstigte ausgeschüttet wird oder welche Personen für die Unternehmensführung übernehmen sollen. <h3> Hat Renè Benko seine Stiftungen missbraucht?</h3>René Benko hat mehrere Privatstiftungen in Liechtenstein und Österreich errichtet. Der Fokus der Ermittlungen richtet sich aktuell vor allem auf die im Jahr 2006 gegründete Laura Privatstiftung, in der Vermögenswerte in dreistelliger Millionenhöhe geparkt sein sollen. Stifter sind Benko und dessen Mutter Ingeborg. <BR /><BR />Begünstigter ist Benko nicht mehr, er hat aber bis zu seiner Verhaftung weiterhin luxuriös gelebt, wie Medien berichteten. Und das obwohl der Unternehmer persönlich insolvent ist und seinen Gläubigern hunderte Millionen Euro schuldet.<BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1126470_image" /></div> <BR /><BR /> Möglich machte den luxuriösen Lebensstil die Laura-Privatstiftung: Die Begünstigten, Benkos Angehörige, haben das Vermögen quasi an ihn weitergereicht. <BR /><BR />So weit – so gut: Dass der einstige Milliardär trotz seiner Insolvenz und dank seiner Privatstiftungen einen gehobenen Lebensstandard pflegte, ist grundsätzlich nicht illegal. Auch ohne Stiftung können die Angehörigen eines insolventen Unternehmers ihn in ihrem Haus wohnen lassen oder ihm ein teures Auto zur Verfügung stellen.<BR /><BR />Eine andere Frage ist, welche Rolle Benko tatsächlich in der Laura Privatstiftung gespielt hat und ob sie nur zum Schein besteht, um Benko die Nutzung seines Vermögens zu ermöglichen. Die österreichische Wirtschafts- und Korruptionsanwaltschaft verdächtigt den früheren Großinvestor jedenfalls, der „faktische Machthaber und wirtschaftlich Berechtigte“ der Laura Privatstiftung gewesen zu sein – obwohl er nicht mehr offiziell Begünstigter war – und dies im Rahmen seiner Insolvenz verheimlicht zu haben. <BR /><BR />Damit habe er Vermögenswerte verschleiert und das in der Stiftung vorhandene Vermögen dem Zugriff von Behörden, Masseverwaltern und Gläubigern entzogen.<BR /><BR />Diese Vorwürfe sind Teil eines umfassenderen Ermittlungsverfahrens, das auch den Verdacht auf Betrug, Untreue und betrügerischen Konkurs umfasst. Benko bestreitet die Anschuldigungen.<h3> Sind solche Privatstiftungen wie es sie in Österreich gibt, auch in Italien möglich?</h3>Unternehmen können zwar auch in Italien Stiftungen errichten, aber nicht, um das Vermögen zu schützen, die Nachfolge zu regeln oder Familienmitglieder zu versorgen. <BR /><BR />„In Italien kann man im Wesentlichen nur Stiftungen gründen, die gemeinnützige oder wohltätige Zwecke verfolgen, nicht aber solche, die die Verwaltung von Privatvermögen oder von familiären Interessen zum Ziel haben“, erklärt der „WIKU“-Steuerexperte Gert Gasser aus Lana. <BR /><BR /><BR /><embed id="dtext86-68442099_quote" /><BR /><BR /><BR /> Separate Sonderregeln gelten hingegen für Bankenstiftungen – in Südtirol wird bekanntermaßen die Sparkasse mehrheitlich von einer Stiftung kontrolliert. <h3> Gibt es in Italien andere Möglichkeiten?</h3>Ja, einer Privatstiftung am nächsten kommt ein Trust. „Alles, was man in Österreich mit einer Privatstiftung machen kann, kann man in ähnlicher Form in Italien mit einem Trust regeln“, erklärt Gasser.<BR /><BR />Ein Trust ist ein Rechtskonstrukt, das besonders im angelsächsischen Rechtsraum, zum Beispiel Großbritannien und den USA verbreitet ist, aber auch in anderen Ländern genutzt wird. <BR /><BR />Dabei überträgt der Gründer des Trusts Vermögenswerte in das Eigentum eines Treuhänders, Trustee genannt, der das Vermögen gemäß den Anweisungen des Gründers und im Interesse der Begünstigten oder für einen festgelegten Zweck verwaltet. <BR /><BR />So kann ein Trust wie eine Privatstiftung zum Beispiel dafür genutzt werden, dass mit dem Vermögen der Stifter im Notfall erhalten wird oder dass damit die Ausbildung der Kinder finanziert wird. <BR /><BR />Wie bei einer Privatstiftung gilt auch beim Trust: „Mit der Einrichtung des Trust gibt der Gründer das Vermögen weg und er hat keine Verfügungsgewalt mehr darüber – zumindest wenn man es richtig macht“, meint der Wirtschafts- und Steuerberater Gert Gasser. <BR /><BR />Wenn der Gründer Geld aus dem Vermögen entnehmen will, kann der Trustee dies also ablehnen, wenn es nicht dem vorher festgelegten Zweck entspricht. <BR /><BR />Tatsache ist aber, dass Trusts in Italien nicht besonders häufig genutzt werden, auch nicht in Südtirol. „In der kleinstrukturierten Südtiroler Wirtschaft sind sie kaum verbreitet. Zum einen ist es ein komplexes Instrument, zum anderen mit Kosten verbunden. Zudem tun sich Unternehmer und Eigentümer oft schwer, sich definitiv von Unternehmensanteilen oder Immobilien zu trennen und die Verwaltung derselben einem Dritten zu übergeben.“ <BR /><BR />Ein Beispiel für einen Südtiroler Trust ist der des verstorbenen Unternehmers Robert Ferrari: Er ließ nach seinem Tod damit Studentenwohnheime in Bozen errichten, den Ferrari-Tower.