Die Auflagen gelten nämlich nur für jene, die ihre Lizenz nach dem Bettenstopp 2022 erhalten haben. <BR /><BR />Im Juni soll der Gesetzesentwurf zum Wohnen vom Landtag genehmigt werden. Dazu hakte die 3. Gesetzgebungskommission unter Harald Stauder jene Artikel ab, die unters Gastgewerbe fallen. Diskutiert wurde fast ausschließlich über Auflagen für Privatvermieter wie Handelskammereintrag. Zudem darf das Unternehmen nur mehr in Immobilien seine Tätigkeit ausüben, in denen es den Rechtssitz hat oder der Betreiber wohnt.<BR /><BR />Da man erworbene Rechte nicht angreifen kann, gelten die Auflagen nur für jene, die ihre Lizenz nach dem Bettenstopp erhielten oder noch erhalten. „Unbestritten ist, dass Kurzzeitvermietung klar erschwert wird und der eingeschlagene Weg der richtige ist“, sagt Stauder. Für Paul Köllensperger (Team K) bleibt fraglich, ob Wohnraum zurückgewonnen werde.