<BR />Konkret angepasst werden soll das Landesgesetz zu „Maßnahmen zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft“, indem auch Beihilfen für den Erwerb von Dienstleistungen und Betriebskosten gewährt werden können. Zudem wird die Finanzierung von Initiativen und Veranstaltungen ermöglicht, die der Entwicklung und dem Wachstum der Wirtschaftssektoren in Bereichen von allgemeinem Interesse dienen. <h3> Beiträge auch für Veranstaltungen</h3>„Heutzutage sind die Investitionen, die Unternehmen tätigen, vielfältiger. Die neuen Bestimmungen bringen mehr Flexibilität und ermöglichen es beispielsweise, auch monatliche Gebühren für die betriebsnotwendige Software oder auch Beiträge für Aktivitäten von Social-Media-Managern vor, mit denen Kleinunternehmer ihr Geschäft fördern“, erklärt Wirtschaftslandesrat Marco Galateo.<BR /><BR />Eingeführt wird auch die Möglichkeit, internationale Veranstaltungen, die für die lokale Wirtschaft von Interesse sind, finanziell zu unterstützen. <BR /><BR />Die Beiträge werden als De-minimis-Beihilfen in Übereinstimmung mit den Vorschriften der Europäischen Kommission gewährt. Die zusätzlichen Ausgaben des Landes werden für das Jahr 2025 auf 200.000 Euro, für 2026 auf 450.000 Euro und für das Jahr 2027 auf 450.000 Euro beziffert.<Rechte_Copyright></Rechte_Copyright>