Gute Nachrichten für alle, die den Kauf einer neuen Erstwohnung vorhaben. Die Frist für den Verkauf der alten wird nämlich laut Haushaltsgesetz von einem auf zwei Jahre verlängert, ohne dass die Steuervergünstigungen für Erstwohnungen verloren gehen. Das heißt: Deutlich weniger Zeitdruck.<BR /><BR />Diese Regelung gilt für Käufer, die 2025 einen notariellen Kaufvertrag abgeschlossen haben bzw. noch abschließen werden, sowie für solche, die 2024 gekauft haben, aber ihre alte Immobilie bis Jahresende nicht veräußern konnten. Darauf weist die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) hin.<h3> Die Bedingungen</h3>Die Steuervergünstigungen bleiben an bestimmte Bedingungen geknüpft: Die Immobilie darf keine Luxuswohnung, Villa oder ein Schloss sein, und der Käufer muss innerhalb von 18 Monaten seinen Wohnsitz in die Gemeinde der neuen Wohnung verlegen. Wichtig ist auch, dass keine anderen Immobilien mit vergleichbaren Vergünstigungen im Besitz sind – weder in der gleichen Gemeinde noch im Rest des Landes. <h3> Die Vergünstigungen</h3>Die Vorteile dieser Förderung sind laut VZS erheblich: Die Mehrwertsteuer wird von 10 auf 4 Prozent gesenkt, die Registersteuer von 9 auf 2 Prozent. Bei Käufen von Privatpersonen betragen Hypotheken- und Katastersteuer nur je 50 Euro, bei Käufen von Unternehmen oder im Erbfall wird ein fixer Betrag von 200 Euro fällig. Mit der neuen Zwei-Jahres-Frist bietet das Gesetz den Eigentümern mehr Flexibilität, ohne den Verlust wichtiger steuerlicher Vorteile zu riskieren.