Mit der GIS-Regelung, welche die Landesregierung beschlossen und auf den Weg in den Landtag geschickt hat, werden Kurzeitvermieter und Urlaub am Bauernhof mindestens 0,56 Prozent Immobiliensteuer entrichten wie Hotels. <BR /><BR />Mindestens deshalb, weil es für die Kurzzeitvermieter auch mehr sein kann. Sie zahlen mindestens gleich viel GIS wie Langzeitvermieter und in Städten wie Bozen und Meran liegt die GIS auf Langzeitvermietung bei stolzen 0,9 Prozent.<BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1091205_image" /></div> <BR /><BR />Trotzdem steigt Christa Ladurner auf die Barrikaden. Dass jene, die an Touristen vermieten gleich viel zahlen wie jene, die Wohnraum an Einheimische vergeben, sei zwar richtig und gerecht. „Es macht aber das Kraut nicht fett, denn wegen mehr GIS gibt keiner seine Lizenz zum Vermieten zurück. Es kommt also keine Bewegung in den Mietmarkt“.<BR /><BR /> Südtirol aber brauche dringend mehr Mietwohnungen. Dazu müsse endlich die GIS auf Langzeitvermietung an Ansässige sinken. „Ich bin enttäuscht, dass dies im Gesetz nicht vorgesehen ist. Wir haben Familien mit Kindern, die auf der Straße stehen, weil sie keine Unterkunft finden.“<h3> Bauernbund: 0,56 Prozent GIS auf UaB in touristischen Gemeinden </h3> Für den Bauernbund ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. „Wir setzen auf Gespräche mit dem Landeshauptmann“, sagt SBB-Direktor Siegfried Rinner. In ganz Italien sei UaB von der GIS befreit. „Vorstellbar ist, dass man sich auf 0,56 Prozent GIS auf UaB in hoch touristischen Gemeinden einigt, aber nicht in allen“, so Franz Locher. <BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1091208_image" /></div> <BR /><BR /> Auch der Präsident des Verbandes der Privatvermieter, Hannes Gasser, setzt auf weitere Gespräche. Dass die GIS auf Kurzzeitvermietung steigt, sei in Ordnung. Die Ungleichbehandlung mit Langzeitvermietung sei nicht vermittelbar. „Einige werden zwar murren, aber die Anhebung passt“, sagt Gasser.<BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1091211_image" /></div> <BR />Sturm läuft er aber dagegen, dass Privatvermieter eine Auslastung von bis zu 40 Prozent nachweisen sollen, um als solche zu gelten. „Wir fallen aus allen Wolken. Die Auslastung sollte mit dem Gesetz, das Landesrat Walcher vorlegt, um Privatvermieter vom Wildwuchs zu trennen, vom Tisch sein“, so Gasser. Künftig werde von Privatvermietern eine Berufsbefähigung und Handelskammereintrag verlangt, weshalb sie Einkünfte nicht mehr billig versteuern. Zudem steige die GIS. Wer dies alles in Kauf nehme, sei ein echter Privatvermieter. „Die Auslastung braucht es nicht mehr“, so Gasser.