Wer diesen Bonus von 600 Euro erhalten kann und wie die Auszahlung funktioniert, lesen Sie hier.<BR /><BR />Das „Decreto Aiuti“, das am 21. September von der italienischen Regierung veröffentlicht wurde und in dem zahlreiche Maßnahmen zur finanziellen Unterstützung der Bürger angesichts der hohen Energie- und Lebenshaltungskosten vorgesehen sind, beinhaltet auch einen Energiebonus, der es Arbeitgebern ermöglicht, das Einkommen ihrer Angestellten in wirtschaftlich schwierigen Zeiten aufzubessern.<BR /><BR />Der Bonus sieht vor, dass Arbeitgeber bis zu 600 Euro steuerfrei an ihre Angestellten mit dem Lohn auszahlen können, die für die Bezahlung der Strom-, Wasser-, oder Energierechnung verwendet werden können. Anders formuliert: Bis zu 600 Euro auf dem Lohnstreifen, die für das Bezahlen der Energiekosten aufgewendet werden, fließen bei der Berechnung des steuerpflichtigen Einkommens der Arbeitnehmer nicht mit ein, wie die italienische Tageszeitung „Il Corriere della Sera“ auf seiner Internetseite schreibt.<BR /><BR />Bei dieser Maßnahme handelt es sich um eine so genannte Lohnzusatzleistung: Dabei geht es um Sachbezüge (Leistungen, die nicht in Form von Geld ausbezahlt werden), die aus Waren oder Dienstleistungen bestehen können und auf dem Lohnstreifen aufscheinen. Durch das „Decreto Aiuti“ wurde eine Ausnahmeregelung geschaffen, damit auch Rechnungen für Energie in diese Kategorie fallen können.<BR /><BR /><b>Wer kann den Bonus beanspruchen?</b><BR /><BR />Um den Bonus kann nicht angesucht werden, sondern er wird den Arbeitnehmern vom Unternehmen, bei dem er angestellt ist, gewährt. Die ausbezahlten Gelder werden bis zu einer Obergrenze von 600 Euro nicht zur Berechnung des zu versteuernden Einkommens des Arbeitnehmers herangezogen. Unternehmen können diese Obergrenze auch überschreiten, allerdings unterliegt der Überschuss dann der Besteuerung.<BR /><BR />Bei der Auszahlung des Bonus stehen den Unternehmen 2 Möglichkeiten frei: In Form einer Rückerstattung, nachdem der Arbeitnehmer seine Energierechnungen vorgelegt hat oder als direkte Zahlung, bei der das Unternehmen die Rechnungen direkt selbst bezahlt.