Bei der Anhörung ging es um das so genannte Ladiner-Gesetz, das im Jänner von der Abgeordnetenkammer genehmigt worden ist. Dieses ermöglicht den Ladinern den Zugang zu einigen hohen Ämtern im Land, aus denen sie bisher aufgrund des Autonomiestatuts ausgeschlossen blieben.Stein des oppositionellen Anstoßes sind 2 Abänderungen, welche der SVP-Ladinervertreter Daniel Alfreider unmittelbar vor der Abstimmung in der Kammer in den Gesetzestext eingebracht hatte. Der Antrag umfasst nur 2 Wörter. Wird der Landtag derzeit nach dem Verhältniswahlrecht gewählt, so heißt es nun „auf Basis“ des Verhältniswahlrechts.Damit könne das Südtiroler Wahlgesetz gelockert werden, befürchten die Oppositionssprecher. Denn die SVP bekäme jenen Spielraum zu einer Wahlrechtsreform, die sie schon lang anstrebe; diese sei ihr durch das Autonomiestatut in geltender Fassung aber nicht erlaubt. Dieses sieht ein reines Proportionalwahlsystem vor. D/mit/ler Den vollständigen Artikel und alle Hintergründe gibt es in der aktuellen Ausgabe des Tagblatts "Dolomiten".