Das Führungskräftegesetz des Landes ist seit 3 Jahren in Kraft – und so lange herrscht Unmut bei den 300 vormals stellvertretenden Amtsdirektoren sowie den Vize-Schuldirektoren und stellvertretenden Kindergartenleiterinnen. Führungskräfte mit Landesregister sind seither in der Landesverwaltung nur mehr die Generaldirektoren der Landesverwaltung, die Abteilungsleiter und Amtsdirektoren.<BR /><BR /> Stellvertretende Amtsdirektoren – und in der Bildungswelt Vizedirektoren von Schulen und Kindergärten – gehören nicht mehr zur Führungsriege, obwohl sie das Kind oft schaukeln müssen, wenn Amtsdirektoren oder Schulleiter in den Ruhestand treten oder Wettbewerbe in die Hose gehen und wiederholt werden müssen.<h3> Zulage von 25 Prozent in Aussicht</h3> Mit heute soll sich dies ändern. Landesrätin Magdalena Amhof legt der Landesregierung die Zulagen vor, mit denen die sog. „ersten Mitarbeiter“ für ihre Mehrarbeit entschädigt werden sollen. <BR /><BR />Demnach, so Amhof, werden die ersten Mitarbeiter (ehemals Vizes) eine Zulage von 25 Prozent des Angangsgehalts eines Amtsdirektors erhalten. Hinzu kommt eine individuelle Zulage von 10 bis 15 Prozent des Positionsgehalts des jeweiligen Amtsdirektors. Positionsgehalt deshalb, weil Abteilungen und Ämter je nach Umfang der Aufgaben und Mitarbeiter gewichtet, die Entlohnung also unterschiedlich ausfällt.<BR /><BR /><embed id="dtext86-68937836_quote" /><BR /><BR /> Bei der Zumessung der Zulage an die „ersten Mitarbeiter“ in der Landesverwaltung hat man sich für einen Mittelweg entschieden. „Jede und jeder soll 12,5 Prozent erhalten, die es bei Erfüllung eines Aufgabenkatalogs gibt“, so Landesrätin Amhof. <BR /><BR />Leisten die Betroffenen mehr als vom Aufgabenkatalog vorgesehen, kann der Vorgesetzte die Zulage auf bis zu 15 Prozent erhöhen; leisten sie weniger, kann sie auf bis zu 10 Prozent herabgesenkt werden. Anders läuft es in der Bildungswelt, wo die individuelle Zulage prinzipiell bei 15 Prozent festgesetzt wird. <BR /><BR />Bleibt zu sagen, dass das Land nur für seinen Bereich Zulagen festlegen kann. Gemeinden müssen für ihre „ersten Mitarbeiter“ eigene Beschlüsse fassen. Amtsdirektoren wurden übrigens nur in Südtirol als Führungskräfte klassifiziert, im restlichen Staatsgebiet nicht. Damit trägt man der Besonderheit der Landesverwaltung Rechnung, die seit 1972 auf Landesämter aufgebaut wurde.