Das neue Fischereigesetz wird als erstes Gesetzesvorhaben im Jahr 2023 behandelt. Es ersetzt das Landesgesetz von 1978. „Seither haben sich nicht nur viele Bestimmungen geändert, sondern auch die Sichtweise“, sagt Landesrat Schuler. <BR /><BR />Regelte das heutige Gesetz vor allem die Entnahme von Fischen, so stellt das neue den „Schutz der Gewässerökosysteme und eine nachhaltige Ausübung der Fischerei und der bestmöglichen Erhalt bzw. die Wiederherstellung der Wildfischbestände“ in den Vordergrund. Mit Wiederherstellung ist z.B. die Etsch südlich von Bozen gemeint, wo die Fischbestände im Keller sind und sich erholen müssen, sagt Fischer-Chef Markus Heiss.<BR /><BR />Um Wasserlebensräume besser zu schützen, ist künftig eine fischökologische Baubegleitung vorgesehen. Nach Baueingriffen wie zum Beispiel jener der Wildbachverbauung wird das Bachbett damit mit einer abwechslungsreichen Struktur von tieferen und schnelleren Stellen versehen oder aufgeweitet. Damit fühlen sich Fische wohl. Ihr Nachwuchs nimmt zu.<h3> Standortgerechte Fischarten</h3>Die Bewirtschaftung orientiert sich künftig am natürlichen Fischbestand. „Wir wollen standortgerechte Fischarten, die sich in Südtirol seit Jahrhunderten etabliert haben“, so Schuler. Zulässig und sinnvoll bleibt der Besatz, also das Ausbringen von Fischen, wo es große Defizite am Fischbestand gibt, die unter anderem auf schlechte Habitatbedingungen, Wasserkraft, zu viele Prädatoren zurückzuführen sind. „Dies gilt für stark beeinflusste Gewässer, die keine dem Standort angemessene Entwicklung der Fischpopulation ermöglichen“, so Markus Heiss. <BR /><BR />In Gewässern mit naturnaher Beschaffenheit, kontinuierlicher Wasserführung sowie gesichertem Reproduktionserfolg stützt sich die Bewirtschaftung auf die in Natur geschlüpften Fische. Klarer gesagt: „Dort wo Voraussetzungen für einen guten Fischbestand gegeben sind, ist der Besatz nicht sinnvoll und somit nicht mehr zulässig“, erklären Schuler und Heiss. Wenn Besatz, dann zudem nur mit heimischen Fischarten. „Der Besatz mit allochthonen Fischen ist verboten – auch in geschlossenen Gewässern“, sagt Schuler.<BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="840155_image" /></div> <BR /><BR />Um die Bewirtschaftungsziele zu erreichen, wird für die verschiedenen Fischwassertypologien (z.B. Flüsse, Bergbäche, Bergseen, Stauseen) eine bindende mehrjährige Bewirtschaftungsstrategie erarbeitet.<BR />Etabliert wird aber auch der Schutz der Fischbestände. „Das Amt für Jagd und Fischerei ist in die Pflicht gerufen, wenn Prädatoren wie der Kormoran Überhand nehmen wie zum Beispiel südlich von Bozen“, so Heiss.<BR /><BR />Der Fischereiverband wird einige Aufgaben der öffentlichen Hand übernehmen. „Das Landesamt ist klein, Personal knapp“, so Schuler. Als Beispiele nennt er die Führung des aquatischen Artenschutzzentrums Passeier, Elektrobefischungen zur Fischbergung in Gewässern vor baulichen Eingriffen der Wildbachverbauung und die Erhebung von Daten .<BR /><BR />Insgesamt spricht der Fischereiverband von einem innovativen Gesetz. „Schutz durch Nutzung ist das Stichwort. Die passionierte Fischer nutzt die Wildfischbestände ohne sie zu überfordern, mit Maß und Ziel. Zugleich setzt sie sich für den Schutz der Lebensräume ein, weil er von naturnahen Gewässern profitiert, die wiederum Grundlage für gute Fischbestände sind“, sagt Heiss.<BR />