Auch Sportveranstaltungen ohne Wettkampfcharakter wie z.B. Radtage unterliegen einer einfachen Meldung. <BR /><BR />Das am Montag von der Landesregierung genehmigte Omnibusgesetz soll im Juli durch den Landtag. Ziel sind laut Landeshauptmann Kompatscher Vereinfachungen. Dazu trägt er selbst bei, indem das Land die zertifizierte Meldung des Tätigkeitsbeginns bei Veranstaltungen einführt. Für Vorführungen zwischen 8 Uhr morgens und 1 Uhr nachts und mit maximal 2000 Teilnehmern braucht es künftig nur mehr eine Meldung an die Gemeinde, die mindestens fünf Tage vor Veranstaltung einzureichen ist. Bisher war eine Genehmigung des Bürgermeisters notwendig, der dazu eine eigene Kommission anhörte.<BR /><BR />Die Vorführungen gelten für Veranstaltungen, denen Gäste passiv beiwohnen – also Kino, Freilichtaufführungen, Tanz, Buchvorstellung oder Platzkonzert – aber nicht für Disko-Abende. Veranstalter müssen weiter Sorge tragen, dass Statik der Bühne und Stromanlage gesetzeskonform sind. Aber: Allein in Bozen fallen über 300 Genehmigungen im Jahr weg, die für Organisatoren viele Rennereien bedeuten.<BR /><BR />Auch nicht-wettbewerbsorientierte Sportveranstaltungen unterliegen künftig keiner Genehmigung mehr. Es reicht, das Vorhaben an die Gemeinde, das Regierungskommissariat (eventuelle Straßensperren) und zur Kenntnis dem Land zu melden. Beispiele sind autofreie Radtage (Bozen, Mendel, Stilfserjoch), Blütenhöfefest oder Motocross Reinswald und Autoslalom Kurtatsch. Ausgenommen von der Vereinfachung sind Veranstaltungen in Landschaftsschutz – und Natura 2000 Gebieten.