120 Quadratmeter gefördertes Wohnen um 350.000 bis 450.000 Euro – sprich ein Viertel weniger als sonst: Diese Chance nennt sich „Wohnen mit Preisbindung“ und füllt derzeit die Vereinshäuser. Denn das Interesse ist groß. <BR /><BR />„Primär geht es beim Wohnen mit Preisbindung um Kauf. Es wird aber auch eine Mietoption geben“, sagt der zuständige Landesrat Peter Brunner. Die Möglichkeit des Wohnens mit Preisbindung wurde bereits unter Landesrätin Waltraud Deeg eingeführt. <BR /><BR />Noch fehlt die Durchführungsverordnung, doch viele Gemeinden sind vorprescht: „Und das Interesse ist sehr groß“, sagt Bürgermeister Dominik Oberstaller. Noch am Abend einer Infoveranstaltung mit Landesrätin Ulli Mair und Leo Resch von der Arche im KVW gab es in Welsberg/Taisten 20 Anmeldungen. „In Pfalzen gibt es für 15 Wohneinheiten 38 Interessenten“, berichtet Resch. So geht es überall.<h3> Mehr Wohnungen statt klassische Reihenhäuser</h3>Und das aus guten Grund: Das Wohnen mit Preisbindung soll das geförderte Dach über dem Kopf je nach Lage und Gemeinde um 25 Prozent billiger machen. „Heute schlägt sich ein Reihenhäuschen mit 700.000, oft auch 800.000 Euro zu Buche. Das kann sich keiner mehr leisten“, so Urbanistiklandesrat Peter Brunner. <BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1016880_image" /></div> <BR /><BR />Freilich werde sich die Art des Bauens ändern. Die Möglichkeit, sich ein Reihenhaus zu bauen, bleibt aufrecht. „Statt das Häusl mit überproportionalen Stiegenhäusern und Zusatzflächen werden es bei der Preisbindung in erster Linie Wohnungen sein“, so Brunner. Das spart Platz und Kosten. 350.000 bis 450.000 Euro für 80 bis 90 Quadratmeter Nettofläche, sollen die Wohnungen kosten.<BR /><BR /><embed id="dtext86-64260292_quote" /><BR /><BR />Freilich nicht nur, weil es Wohnungen sind, sondern weil die Gemeinde auf den so genannten urbanistischen Mehrwert verzichtet, der ihr aufgrund der Umwidmung des Gebäudes zusteht. Freilich nicht umsonst. Vielmehr muss der Bauträger den Planungsmehrwert vom Kaufpreis der Wohnungen abziehen, was diese deutlich verbilligt. Zudem ist von 10 Prozent Abzug auf die Baukosten die Rede. „Die Gemeinde schreibt aus. Zugewiesen wird nach Rangordnung des geförderten Wohnbaus“, sagt Brunner, der mit Landesrätin Mair in Bälde die Durchführungsverordnung vorlegen will. <BR /><BR />Primär geht es um Kauf. „Vorgesehen wird aber auch zu einem kleineren Teil eine Mietoption zu einem gedeckelten Preis“, so Brunner. Die Gemeinde kontrolliert die Baubeschreibung. „Es muss kein Luxus sein, aber guter, zeitgerechter Baustandard“, sagt Landesrat Brunner.<h3>Spekulation verhindern: Auflagen auf 20 Jahre</h3>Was aber passiert, wenn jemand anderswo erbt und seine Wohnung mit Preisbindung verkauft? „Das kann er. Um Spekulation zu verhindern, darf für 20 Jahre aber maximal die Astat-Aufwertung draufgeschlagen werden“, so Gemeinden-Präsident Andreas Schatzer. „Verkauft werden kann nur an Ansässige mit den nötigen Voraussetzungen. Vermietet nur zum Landesmietzins“, meint Leo Resch.<BR /><BR />Noch basteln die Landesräte Brunner und Mair mit dem Gemeindenverband an der Durchführungsverordnung. „Sie kommt aber rasch auf den Tisch, auf jeden Fall vor dem Sommer“, sagt Brunner. Im Wesentlichen geht es aber um die genannten Punkte. <BR /><BR />Mit dem nächsten Omnibusgesetz wird die Landesregierung zudem weitere Förderungen öffnen. Zum einen sollen Bauträger einen Zuschuss auf die Erschließungskosten erhalten. Zum anderen geht es zum die Käufer. Derzeit gibt es für sie im geförderten Wohnbau eine Una-Tantum-Zahlung von etwa 40.000 Euro. „Für die Restfinanzierung wird es hingegen die Möglichkeit von zinslosen Darlehen im Ausmaß von 150.000 bis 200.000 Euro geben“, meint Brunner.<BR /><BR /><BR /><BR /><BR />