Die derzeit geltenden Steuersätze und Freibeträge bei der GIS wurden im Rahmen der dafür gewährten gesetzlichen Möglichkeiten für 2025 bestätigt.<BR /><BR />Der ordentliche GIS-Steuersatz beträgt <b>ein Prozent</b>, für die Hauptwohnung samt Zubehör gilt ein <b>Abzug von 902,35 Euro</b> und es wurden die Steuerbegünstigungen und Aufschläge bei verschiedenen Steuersätzen genehmigt, mit Ausnahme der Steuerbegünstigungen bei Wohnungen, die kostenlos Verwandten zur Verfügung gestellt werden. Für diese Fälle wurde für 2025 ein Steuersatz von <b>0,7 Prozent</b> vorgeschlagen. <BR /><BR />Die Beschlüsse des Stadtrates werden dem Gemeinderat für die Begutachtung vorgelegt.