Noch muss der Text für die Reform des Autonomiestatuts erst durch den Ministerrat und dann durchs Parlament. Bestenfalls klappt dies bis 2027, wenn Neuwahlen in Rom anstehen. <BR /><BR />Als autonomiepolitischer Meilenstein ist in diesem Zusammenhang die neue Zuständigkeit für den Umweltschutz zu sehen. Als das 1972 in Kraft getretene Zweite Autonomiestatut verhandelt wurde, war Umweltschutz noch kein Thema. Immer wieder wurden Landesgesetze angefochten oder aus Angst vor Anfechtungen erst gar nicht novelliert, weil die Zuständigkeit fehlte. Mit im Paket ist mit dem Umweltschutz auch die Zuständigkeit für das Wildtiermanagement. „Heute muss sich Südtirol beim Management der Beutegreifer nicht nur an Völkerrecht und EU-Bestimmungen, sondern auch an staatliche Vorgaben halten. <BR /><BR />Diese sind oft sehr restriktiv, obwohl das EU-Recht durchaus Spielräume eröffnen würde“, sagt Benedikt Terzer, Geschäftsführer des Jagdverbandes. Als Beispiel nennt er den Goldschakal, eine invasive Tierart aus dem Balkan, deren Schutzstatus Rom trotz weniger strenger Bestimmungen aus Brüssel ganz nach oben geschraubt habe. Neue Möglichkeiten sieht Benedikt Terzer auch bei Wolf und Bär. „Man könnte das Landesgesetz zum Beispiel bei den Gutachten anpassen.“ Heute sei immer ein Gutachten der staatlichen Umweltbehörde ISPRA vorgeschrieben.