<Vorspann> „Im Jahr 2024 wurden am Bozner Landesgericht 296 Bestätigungen von Räumungsklagen verfügt, im Jahr 2023 waren es noch 343, und im Jahr zuvor 333“, weiß die Präsidentin des Bozner Landesgerichtes, Francesca Bortolotti. </Vorspann><BR /><BR />Durchwegs positiv bewertet diesen Rückgang um rund 12 Prozent der Vizepräsident des Verbands der Hauseigentümer, Christof Brandt. Räumungsklagen seien meist kostspielig und langwierig, auch wenn die Verfahren vor Gericht inzwischen schneller und effizienter geworden seien. <BR /><BR /> „Trotzdem sollten Zwangsräumungen immer nur das letzte Mittel sein. Der Rückgang der Räumungsklagen ist auch dadurch bedingt, dass man vermehrt versucht, mit dem Mieter auf gütlicher Ebene einen außergerichtlichen Ausgleich zu finden“, so Brandt. <BR /><BR />Die meisten Räumungsklagen in Südtirol – schätzungsweise 85 bis 90 Prozent – würden wegen Zahlungsverzug eingereicht. Das kann auch Alexander Pancheri vom Mieterschutz Südtirol bestätigen. „Wir versuchen zu vermitteln, stellen den Kontakt zum Vermieter her und arbeiten unter Einbeziehung aller Beteiligten einen Tilgungsplan aus.<BR /><BR /> In besonderen Härtefällen – beispielsweise, wenn der einzige Verdiener im Haushalt plötzlich arbeitsunfähig wird – schalten sich auch die Sozialdienste ein, mit denen wir eng zusammenarbeiten. Leider wenden sich viele Betroffene erst an uns, wenn es es schon fünf Minuten vor zwölf ist“, sagt Pancheri. <BR /><BR />Sollte ein Fall doch vor Gericht landen, heißt das nicht zwangsläufig, dass gleich eine Zwangsräumung bevorsteht. „Der Richter gewährt dem säumigen Mieter in den meisten Fällen eine Frist von 30 bis 60 Tagen – vorausgesetzt, er kann nachweisen, dass er die Möglichkeit hat, die ausstehende Summe in dieser Zeit zu beschaffen“, sagt Landesgerichtspräsidentin Bortolotti. <BR /><BR />Doch nicht allen Betroffenen gelingt dies: Laut Erhebung des Innenministeriums wurden im Jahr 2023 in Südtirol 169 Wohnungen zwangsgeräumt – das sind 7,65 Prozent weniger als noch im Jahr 2022. <BR /><BR />Im Zehn-Jahres-Vergleich ist die Anzahl der durchgeführten Räumungen aber angestiegen: 2013 lag sie noch bei 133. Dann blieb sie über die Jahre relativ stabil. Die wenigsten Räumungen wurden mit elf im Jahr 2020 und 57 im Jahr 2021 verzeichnet, da wegen Corona Zwangsräumungen per Gesetz ausgesetzt worden waren. Diese wurden dann im Folgejahr nachgeholt, was die bisher höchste Anzahl an Räumungen im Jahr 2022 – nämlich 183 – erklärt. <BR /><BR />Viele der von einer Zwangsräumung Betroffenen sind aufgrund äußerer Umstände in ihre missliche Lage geraten – es gibt aber auch einzelne schwarze Schafe, wie ab und an am Rande von Gerichtsverfahren durchsickert: Es kommt immer wieder vor, dass Vermieter ihre freigeräumte Wohnung in derart verwahrlostem Zustand vorfinden, dass sie daraus die Konsequenzen ziehen und von einer weiteren Vermietung absehen.