Das Plakat zeigte einen schwarzen Mann mit einem Messer in der Hand und eine weiße Frau in Abwehrhaltung – zusammen mit dem Slogan „Kriminelle Ausländer abschieben“. Wie Zivilrichterin Daniela Pol feststellte, sei die Forderung im Wahlprogramm der Süd-Tiroler Freiheit, straffällig gewordene Ausländer abzuschieben, an sich nicht diskriminierend. Doch könne die visuelle Botschaft des Plakats nicht von seiner verbalen getrennt werden. In diesem Sinne sei die Aussage sehr wohl als diskriminierend anzusehen: Sie sei geeignet, zu vermitteln, dass Personen afrikanischer Herkunft – oder jedenfalls mit schwarzer Hautfarbe – im Vergleich zu Personen anderer Herkunft eher dazu neigen würden, von Gewalt geprägte Straftaten zu begehen. <BR /><BR />Angestrengt hatten das Zivilverfahren der Verein für Juristische Studien zur Immigration (ASGI) und der gebürtige Senegalese Bassamba Diaby in seiner Eigenschaft als Vizevorsitzender des Beirates der Antidiskriminierungsstelle. Die Richterin befand, dass Diaby – der längst italienischer Staatsbürger sei – keine Klageberechtigung habe. Der ASGI sei hingegen durchaus klagebefugt – zum Schutz all jener Personen, die zwar nicht individuell identifizierbar, aber dennoch als Ausländer potenzielle Betroffene sind. <BR /><BR />Dem Verein wurden 3.000 Euro zugesprochen. Das Urteil ist vorerst nicht rechtskräftig. „Wir werden jetzt die Urteilsbegründung genau begutachten und dann entscheiden, ob wir Berufung einlegen“, sagt der Landtagsabgeordnete der Süd-Tiroler Freiheit, Sven Knoll. Er sieht durch das Plakat nach wie vor keine Diskriminierung gegeben. Es sei damals eine Reaktion auf eine ganze Reihe krimineller Vorfälle gewesen. Auch sei nicht nachzuvollziehen, „in wessen Namen der Verein ASGI eigentlich spricht“, so Knoll.