„Ein neues Nummernschild kostet bis zu 250 Euro“, so Markus Kolhaupt, Amtsdirektor des Kraftfahrzeugamts. Die Kosten übernimmt der Staat – aber nur bis zu einem gewissen Punkt.<BR /><BR />Der Fuhrpark in Südtirol wird älter. Dementsprechend steigen die Mängel an den Fahrzeugen sowie an deren Kenntafeln – wobei die Fahrzeughalter auf Letzteres meistens nicht achten. „Steht das Auto in keiner Garage und ist ständig Sonnenlicht, Wind und Wetter ausgesetzt, kann dies nach einigen Jahren Spuren auf der Kenntafel hinterlassen“, stellt Markus Kolhaupt klar. „Tritt dieser Fall ein, muss sie durch eine neue ersetzt werden.“ Dem Landtagsabgeordneten Alex Ploner (Team K) ist zu Ohren gekommen, dass sich derartige Fälle in letzter Zeit gehäuft hätten. In seiner Landtagsanfrage an Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider wollte er deshalb wissen, ob Fahrzeughalter in solchen Fällen selbst für diese Kosten aufkommen müssen.<BR /><BR /><embed id="dtext86-67406079_quote" /><BR /><BR />Der Erwerb des neuen Kennzeichens hat einen hohen Preis: Kostet eine neue Kenntafel an sich bereits 50 Euro kommen noch rund 200 Euro an Bearbeitungsgebühr dazu. „Weist die Kenntafel bereits in den ersten 5 Jahren Mängel auf, greift die Garantie“, beruhigt Kolhaupt. „Die Staatsdruckerei übernimmt jegliche Kosten.“ Betroffene können die Kenntafel einfach beim Kraftfahrzeugamt abgeben und dieses erledigt den Rest – ohne Aufpreis. Sind die 5 Jahre abgelaufen, sei laut Kolhaupt nur mehr die Anschaffung einer neuen Kenntafel über eine Autoagentur möglich – der Fahrzeughalter müsse selbst für die Kosten aufkommen.<h3> Mit selbst erstellter Kenntafel zurück auf die Straße</h3>Ist das Fahrzeug, bis die neue Kenntafel ankommt, stillgelegt? „Im Kraftfahrzeugamt erteilen wir den Fahrzeughaltern eine Genehmigung, mit einem selbst erstellten Kennzeichen – etwa aus Karton – zu verkehren“, sagt Kolhaupt. Ist die Wartezeit vorbei, erhält der Fahrzeughalter ein neues Nummernschild mit derselben Kombination aus Buchstaben und Ziffern. „Entscheidet sich der Betroffene, die Kenntafel sofort auszutauschen, erhält er eine neue Kombination“, so Kolhaupt. Für die besagten 250 Euro muss er in diesem Fall allerdings selbst aufkommen.<BR /><BR /><embed id="dtext86-67442913_quote" /><BR />Die Geldstrafen, die bei einer abgenutzten Kenntafel drohen, kennt Ortspolizei-Chef Christian Carli. „Wir unterscheiden zwischen 2 Kategorien: Strafen werden ausgestellt, wenn das Kennzeichen nicht mehr rückstrahlend oder lesbar ist“, erklärt er. „Der Betrag bleibt derselbe.“ Die Geldstrafe beträgt 18,20 Euro, wenn sie innerhalb 5 Tagen bezahlt wird. Innerhalb der ersten 60 Tage sind es 26 Euro. „Noch dazu wird der Fahrzeugschein eingezogen und das Fahrzeug fürs erste stillgelegt.“