Schwamm drüber, aber natürlich nicht gratis! Im aktuellen Haushaltsgesetz der Regierung sind insgesamt 12 Amnestie-Maßnahmen („sanatorie“) bei Steuerschulden aufgelistet, von denen viele profitieren könnten. Allerdings sind dabei einige Termine einzuhalten, sonst ist die Chance wieder weg. <BR /><BR /><b>1. Fußballvereine</b><BR />Fußball ist vor allem in den höheren Ligen ein Millionengeschäft – aber offensichtlich nicht für den Staat. Traurig, aber wahr: Profivereine, die ihren Spielern irrsinnige Gehälter überweisen, bleiben der Allgemeinheit jede Menge Geld schuldig. Derzeit stehen Italiens Fußballvereine beim Staat mit rund 800 Millionen Euro an Steuerschulden in der Kreide, davon entfallen fast 600 Millionen Euro auf die Topvereine in der Serie A. <BR />Das Haushaltsgesetz 2023 bietet den Vereinen an, ihre Rechnung mit Rom innerhalb von 5 Jahren mit Ratenzahlungen zu begleichen. Wer sofort mit dem Abstottern beginnt, kommt ohne Strafgebühren davon; wer dieses Angebot verstreichen lässt, muss 3 Prozent Aufschlag bezahlen und sofort 3 Raten überweisen. <BR /><BR /><b>2. Kleine Steuerschulden</b><BR />Die Regierung Meloni will auch in der tiefen Schublade mit den alten und kleinen Steuerschulden aufräumen. Die Aktion nennt sich „Verschrottung“ („rottamazione“) und besteht darin, dass die ursprüngliche Steuerschuld gelöscht wird, im Gegenzug müssen die Steuersünder aber die inzwischen angesammelten Strafzahlungen und Gebühren für das Eintreiben des Geldes begleichen. <BR />Die „Verschrottung“ ist möglich bei Außenständen in den Jahren 2000 bis 2015, der Betrag der Steuerschuld darf nicht über 1000 Euro liegen; wer mit höheren Beträgen in der Kreide steht, ist von der „Verschrottung“ ausgeschlossen. Das Haushaltsgesetz sieht vor, dass jene, denen das Geld zusteht (z.B. Gemeinden) diese Maßnahme auf den Weg bringen können – oder auch nicht. <BR /><BR /><b>3. Verkehrsstrafen</b><BR />Aufatmen können auch kleine „Verkehrssünder“, für die das Haushaltsgesetz ebenfalls einen finanziellen Ablass bringt. Im Unterschied zu den Steuerschulden muss hier die ursprüngliche Strafe für das Verkehrsvergehen beglichen werden, im Gegenzug verzichtet der Staat auf die inzwischen fälligen Strafgebühren. Das Geld muss innerhalb 31. Juli 2023 in der Staatskasse eingehen, möglich ist aber auch eine Zahlung in 18 Raten (mit 2 % Zinsen). <BR /><BR /><b>4. Gewinne aus Kryptowährungen</b><BR />Wer bei Kryptowährungen ein gutes Händchen hat und damit Gewinne einstreicht, muss diese versteuern; wenn beim Deal mit digitalem Geld nicht mehr als 2000 Euro pro Jahr herausschauen, geht das für den Staat in Ordnung. In diesem Bereich, in dem es in den vergangenen Jahren recht turbulent zuging, will die Regierung Ordnung schaffen. Wer mit Rom ins Reine kommen will, muss in einer Erklärung offenlegen, welche Kryptowährungen bis 31. Dezember 2021 in seinem Besitz waren; wenn damit Gewinne über der Obergrenze von 2000 Euro erzielt wurden, ist ein stark ermäßigter Steuersatz von 3,5% zu bezahlen (sonst: 26%). <BR /><BR /><b>5. Streitfälle vor dem Steuergericht</b><BR />Italiens Steuergerichte plagen sich mit hunderttausenden Streitfällen herum, das kostet letztlich dem Staat viel Geld. Daher will die Regierung auch hier zu einer Art Putzaktion ansetzen. Wenn das Verfahren in der ersten Instanz behandelt wird, kann der Schuldner mit dem Staat Frieden schließen, indem er oder sie 90% der Steuerschuld begleicht; in der zweiten Instanz genügen 40% des Geschuldeten – vorausgesetzt, dass in erster Instanz zu seinen Gunsten entschieden wurde. <BR />Wenn der Steuersünder auch in zweiter Instanz „freigesprochen“ wurde, reichen 15% der ursprünglichen Steuerschuld, um die Streitsache endgültig zu den Akten zu legen. Nur mehr 5% Prozent müssen bezahlt werden, wenn das Verfahren beim Höchstgericht auf der Tagesordnung steht und der Kläger in allen vorherigen Instanzen Recht behielt. <BR /><BR /><BR />