Doch längst nicht jedes Pfefferspray, das im Handel verfügbar ist, ist auch zulässig. Ewald Rottensteiner, Rechtsanwalt in Bozen, erklärt, was hier hierzulande erlaubt ist.<BR /><BR />Seit 2011 können Pfeffersprays in Italien legal gekauft werden. Doch nicht alle Pfeffersprays sind zulässig und dürfen im Ernstfall zur Selbstverteidigung eingesetzt werden. Wie ein zulässiges Pfefferspray aussieht und unter welchen Umständen es verwendet und mitgeführt werden darf, weiß Ewald Rottensteiner, Rechtsanwalt mit Kanzlei in Bozen.<BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1121382_image" /></div> <BR /><BR /><b>Darf ich in Italien ein Pfefferspray verwenden?<BR /></b>Ewald Rottensteiner: Ja, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. <BR /><BR /><b>Unter welchen Voraussetzungen?<BR /></b> Rottensteiner: Der Einsatz von Pfefferspray ist in Italien nicht strafbar, solange es ausschließlich zur Selbstverteidigung genutzt wird und die Abwehr in einem angemessenen Verhältnis zum Angriff steht. Selbstverteidigung bedeutet in diesem Zusammenhang, dass es sich um die letzte Möglichkeit handelt, sich selbst oder andere aus einer Gefahrensituation zu befreien. Zudem muss das Pfefferspray den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.<BR /><BR /><b>Wann ist eine Verteidigung verhältnismäßig?<BR /></b>Rottensteiner: Wenn mir beispielsweise jemand meinen Kugelschreiber stiehlt und ich diese Person daraufhin bewusstlos schlage, ist das nicht verhältnismäßig. In einem solchen Fall steht der Schaden durch den Verlust des Kugelschreibers in keinem Verhältnis zur Körperverletzung, die im Vergleich eine schwerere Straftat darstellt.<BR /><BR /><b>Darf man in Italien Pfefferspray mitführen?<BR /></b>Rottensteiner: In Italien fallen Pfeffersprays grundsätzlich unter das Waffenverbotsgesetz. Daher ist es prinzipiell nicht erlaubt, diese mit sich zu führen oder zu verwenden. Um jedoch den europäischen Standards zu entsprechen, wurde 2011 mit dem Ministerialdekret 103/2011 eine zulässige Ausnahme geschaffen. Ein legales Pfefferspray muss demnach folgende Voraussetzungen erfüllen: Es darf nicht mehr als 20 Milliliter Flüssigkeit enthalten und darf eine Reichweite von maximal 3 Metern haben. Das Reizstoffgemisch muss auf Oleoresin Capsicum basieren (Anm. der Redaktion, ein natürlicher Wirkstoff aus Chilischoten). Der Anteil an gelöstem Oleoresin Capsicum darf maximal 10 Prozent betragen, während die Konzentration von Capsaicin und Capsaicinoiden zusammen höchstens bei 2,5 Prozent liegen darf. Es dürfen keine entzündlichen, ätzenden, giftigen, krebserregenden oder chemisch aggressiven Stoffe enthalten sein. Zusätzlich muss das Pfefferspray versiegelt sein und über ein Sicherheitssystem verfügen, das eine unbeabsichtigte Aktivierung verhindert.<BR /><BR /><b>Bearbeiten Sie in Ihrer Anwaltskanzlei viele Fälle, in denen Pfeffersprays tatsächlich verwendet wurden?<BR /></b>Rottensteiner: In unserer Kanzlei hatten wir bislang ausschließlich mit Fällen zu tun, bei denen Pfeffersprays im Rahmen von Personenkontrollen sichergestellt wurden, jedoch nicht aktiv zum Einsatz kamen. Häufig in Zusammenhang mit deutschen oder österreichischen Staatsbürgern, die bei Durchsuchungen ein Pfefferspray bei sich hatten. Die Sprays werden auf ihre chemische Zusammensetzung hin überprüft, um festzustellen, ob sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.