Dienstag, 18. Juni 2024

Mottarone: Einstellung des Verfahrens für Anton Seeber beantragt

Wendung im Gerichtsfall Mottarone. Im Rahmen der Vorverhandlung zur Seilbahntragödie von Mottarone hat die Staatsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens für den Präsidenten der Leitner-Gruppe, Anton Seeber, beantragt.

Die Staatsanwaltschaft hat die Einstellung des Verfahrens für den Präsidenten der Leitner-Gruppe, Anton Seeber (im Bild), beantragt. - Foto: © Unternehmensgruppe HTI / Armin Huber

Zum Abschluss ihres Plädoyers, in dem sie den Sachverhalt rekonstruierte, beantragte Staatsanwältin Olimpia Bossi die Einstellung des Verfahrens für Anton Seeber, dem Präsidenten der Sterzinger Unternehmensgruppe Leitner, die für die Wartung der Anlage verantwortlich war.

Vor Journalisten erklärte die Staatsanwältin, dass aus der Bewertung hervorgehe, dass Seeber in diesem Fall nicht mit dem Seilbahnsektor befasst gewesen sei. Daher könne ihm auch keine Verantwortung für das dramatische Unglück, bei dem 14 Menschen ums Leben kamen, zugeschrieben werden.

Sehr wohl beantragte die Staatsanwaltschaft hingegen die Anklageerhebung gegen alle anderen Angeklagten: Luigi Nerini, Eigentümer von Ferrovie del Mottarone (dem Unternehmen, das die Konzession für die Anlage hält), Enrico Perocchio und Gabriele Tadini, damals Betriebsleiter bzw. Serviceleiter der Anlage, Martin Leitner, Geschäftsführer, und Peter Rabanser, Kundendienstleiter, sowie die beiden Unternehmen Ferrovie del Mottarone und Leitner.

ansa/stol

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