Die Staatsanwaltschaft sieht es als gegeben an, dass Oberhauser am 9. März 2020, als er nach Eppan fuhr, bereits eine Tötungsabsicht hegte. Darauf weist laut Anklage hin, dass er sein eigenes Küchenmesser mitgenommen habe. Auch habe er abgewartet, bis Barbara Rauch allein im „Bordeauxkeller“ war. Für Mord mit Vorbedacht sieht der Gesetzgeber lebenslange Haft vor.<BR /><BR />Erschwerend führt die Staatsanwaltschaft an, dass der 25-Jährige mit Grausamkeit gehandelt und zeitliche, örtliche und persönliche Umstände ausgenutzt habe, die das Opfer daran hinderten, sich zu wehren. Und schließlich falle noch die Tatsache ins Gewicht, dass er Barbara Rauch über einen längeren Zeitraum vor der Tat gestalkt habe.<BR /><BR /> <a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/mordfall-barbara-rauch-eine-million-euro-fuer-hinterbliebene-gefordert" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Wie berichtet, </a>haben sich die Hinterbliebenen von Barbara Rauch – vertreten von den Rechtsanwälten Flavio Moccia und Angelo Polo – als Nebenkläger in das Verfahren eingelassen. Sie fordern eine Million Euro Schadenersatz – auch darüber wird das Schwurgericht befinden müssen. <BR /><BR />Oberhauser sitzt seit 10. März 2020 in vorbeugender Verwahrungshaft im Bozner Gefängnis.