Vor knapp einem Jahr hatte das Bozner Schwurgericht sein Urteil im Fall Barbara Rauch gefällt: <a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/mordfall-barbara-rauch-26-jahre-haft-fuer-lukas-oberhauser" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">26 Jahre Haft für Lukas Oberhauser für Mord und Stalking, zusätzlich weitere 3 Jahre in einer Einrichtung für Straftäter, die psychiatrische Hilfe brauchen (REMS).</a><BR /><BR />Im Berufungsverfahren konnte das Strafmaß nun gesenkt werden: Nun sind es 23 Jahre hinter Gittern und 3 Jahre in Pergine – mindestens. Dies deshalb, weil die Behandlungsfortschritte in der REMS jedes Jahr evaluiert werden. Sollte Oberhauser nach den 3 vom Gericht auferlegten Jahren noch nicht so weit sein, könnte sich sein Aufenthalt in der REMS rein theoretisch verlängern. <h3> Der Mord im „Bordeauxkeller“</h3>Lukas Oberhauser sitzt seit seiner Verhaftung am frühen Morgen des 9. März 2020 im Bozner Gefängnis ein – nur wenige Stunden nach der Tat. Er war für schuldig befunden worden, die 28-jährige Barbara Rauch im „Bordeauxkeller“ in Eppan getötet zu haben. Das Schwurgericht (Vorsitz Richter Carlo Busato, Beisitzer und Urteilsverfasser Richter Stefan Tappeiner) hatte die 3 erschwerenden Umstände – das Stalking an Barbara Rauch, die Tat mit Vorbedacht begangen zu haben sowie die Ausnutzung zeitlicher/örtlicher Umstände – mit den mildernden Umständen – u. a. für den Schadenersatzvorschuss an Rauchs Hinterbliebene – und der eingeschränkten Zurechnungsfähigkeit aufgewogen. Verurteilt wurde Oberhauser auch für das Stalking an Barbara Rauchs Lebensgefährten.<BR /><BR /> <a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/angesichts-gefaehrlichkeit-eingewiesen" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Das Gericht war der Auffassung von Parteiengutachter Dr. Heinz Prast</a> gefolgt, wonach Oberhauser sich zum Tatzeitpunkt zwar der Folgen seiner Handlungen bewusst war, seine Willensfähigkeit aber aufgrund einer komplexen psychischen Störung bedeutend eingeschränkt gewesen sei. Deshalb wurde Oberhauser für teilweise unzurechnungsfähig befunden. „Auch angesichts der Gemeingefährlichkeit des Angeklagten“ – wie es in der Urteilsbegründung heißt – verfügte das Gericht, dass Oberhauser noch vor Antritt seiner 26-jährigen Haftstrafe mindestens 3 zusätzliche Jahre in einer Einrichtung für die Durchführung von Sicherungsmaßnahmen für Straftäter, die psychiatrische Hilfe brauchen (REMS), verbringen muss.