„So sorgen wir dafür, dass Menschen, die aufgrund mehrerer schwerer Erkrankungen dauerhaft medizinische Hilfe brauchen, gezielt versorgt werden.“<h3> Entscheidend ist, ob betroffene Person Tag und Nacht medizinisch betreut werden muss</h3>Die neue Bewertungseinheit besteht aus Fachärztinnen und Fachärzten sowie Fachkräften des Sanitätsbetriebes. Die Einheit prüft die Unterlagen und kann – wenn nötig – auch eine direkte Begutachtung vornehmen. Entscheidend ist, ob die betroffene Person aufgrund einer komplexen Krankheit oder eines besonders schweren Pflegebedarfs Tag und Nacht medizinisch betreut werden muss. <BR /><BR />Dies kann zum Beispiel bei bestimmten neurologischen Erkrankungen oder nach einem schweren Unfall der Fall sein. Auch bei Menschen mit Demenz kann das zutreffen – aber nur, wenn zusätzlich ein besonders hoher Pflegebedarf besteht.<BR /><BR />“Ausschlaggebend ist das gesamte Krankheitsbild und der daraus resultierende Betreuungsbedarf„, sagt Landesrat Messner und rät Angehörigen, im Vorfeld das Gespräch mit dem/der behandelnden Facharzt/Fachärztin zu suchen.<h3> Antrag ab sofort möglich</h3>Ein Antrag kann ab sofort per zertifizierter E-Mail (PEC) an bewertung.valutazione@pec.sabes.it, per Mail an uvmn.bz@sabes.it und über jeden Gesundheitssprengel gestellt werden. Wichtig ist, dass ein ärztlicher Befund vorgelegt wird, aus dem hervorgeht, dass eine schwere gesundheitliche Beeinträchtigung vorliegt. <BR /><BR />Je nach Krankheitsbild wird dieser Befund mit einer anerkannten Bewertungsskala ergänzt. Wird ein Antrag bewilligt, übernimmt der Sanitätsbetrieb die medizinischen und pflegerischen Betreuungskosten ab dem Tag der Antragstellung.