Bei der Kontrolle der beiden Ausländer stellten die Beamten fest, dass sich die beiden eigentlich gar nicht in Meran hätten aufhalten dürfen.
5 Jahre Haft nie angetreten
Während gegen einen von ihnen ein Aufenthaltsverbot in Meran galt, hätte der andere sogar hinter schwedischen Gardinen sein müssen.Er war nämlich wegen Diebstahl, Raub sowie Körperverletzung und Drogenbesitz – allesamt Straftaten, die er 2022 und 2023 im Burggrafenamt begangen hatte – rechtskräftig zu 5 Jahren Haft verurteilt worden.
Nun wurde er ins Bozner Gefängnis gebracht, während sein Begleiter angezeigt wurde.