Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen müssen alle von Unternehmen organisierten Gewinnspiele <b>mindestens 15 Tage</b> vor ihrer Bekanntmachung dem zuständigen Ministerium in telematischer Form gemeldet werden. <BR /><BR />Auch für die von <b>Vereinigungen</b> und <b>Non-Profit-Organisationen</b> (darunter fallen auch Schulklassen) veranstalteten sogenannten lokalen Glücksspiele (Lotterien, Tombolas, Glückstöpfen oder Benefizbanken) besteht eine Meldepflicht, hier jedoch gegenüber dem Bereichsinspektorat der Staatsmonopole in Trient und der jeweiligen Gemeinde. <BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1085112_image" /></div> <BR /><BR />Die Handelskammer Bozen weist darauf hin, dass <b>klassische Gewinnspiele</b>, bei denen Papierlose verteilt werden, <b>sowie Online-Gewinnspiele</b> auf sozialen Netzwerken wie Facebook oder Instagram gleichermaßen der Meldepflicht unterliegen. Diese gilt ebenso für digitale Ziehungen, Veranstaltungen mit Juryentscheidungen, Ratespiele, Glücksräder und ähnliche Aktionen. <BR /><BR /> <a href="https://www.impresainungiorno.gov.it/" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Die Abwicklung der Meldung erfolgt für Unternehmen Online über das System „Prema on-line“.</a><h3> Bis zu 10.000 Euro Strafe bei Verstößen</h3>Die Gewinnerermittlung muss unter Aufsicht eines Notars oder eines Verantwortlichen der Handelskammer erfolgen. Bei Verstößen drohen Strafen zwischen<b> 2.065,83</b> und <b>10.329,14 Euro</b>.<BR /><BR />Für Fragen zu Gewinnspielen, Meldepflichten oder ähnlichem steht die Handelskammer Bozen unter folgendem Kontakt: Georg Tiefenbrunner, Tel. 0471 945 638, E-Mail: berufsbefaehigungen@handelskammer.bz.it zur Verfügung.<BR /><BR /> <a href="https://www.handelskammer.bz.it./it" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Weitere Informationen sind zudem auf der Webseite der Handelskammer zu finden.</a>