Hausarrest: Das lange Warten auf den nächsten Anlauf zur Aufhebung
Nicht nur Weihnachten im Hausarrest – das gilt für 6 jener 7 Hauptverdächtigen in den Benko-Hager-Ermittlungen, die beim Freiheitsgericht die Aufhebung der Verwahrungsmaßnahme beantragt hatte. Eine Kassationsbeschwerde kann nämlich erst dann bearbeitet werden, sobald die Begründung der Entscheidungen des Freiheitsgerichts vorliegt.
6 der 7 Hauptverdächtigen in der Causa Benko-Hager befinden sich weiter im Hausarrest. Sie alle haben beim Freiheitsgericht die Aufhebung der Verwahrungsmaßnahme beantragt.