Die neue Straßenverkehrsordnung zielt auf sichere Straßen ab – härtere Strafen für das Fahren unter Alkoholeinfluss oder die Handynutzung am Steuer sollen u.a. dazu beitragen. Ein Beispiel in Sachen Handy: Der Führerschein wird entzogen, weiters muss der Fahrer mit 250 bis 1000 Euro Bußgeld und dem Abzug von 5 Punkten rechnen.<BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1107597_image" /></div> <BR />„Am meisten ins Gewicht fallen wird der kurzfristige Entzug des Führerscheins“, sagt Ortspolizei-Chef Carli. „Hat der Fahrer weniger als 20 Punkte, so wird ihm ab morgen das Dokument bei gewissen Vergehen sofort entzogen.“ Zu diesen zählen u.a. das Überholen trotz Verbot und das Fahren über eine rote Ampel. Der Führerschein könnte auch dann flöten gehen, wenn der Lenker vergisst, sich anzuschnallen.<h3> 7 bis 15 Tage Führerscheinentzug</h3>Besitzt der Fahrer, der den Verstoß begangen hat, zwischen 10 und 19 Punkten, so wird ihm sein Führerschein für 7 Tage entzogen. „Liegt er unter 10 Führerscheinpunkten, erhält er ein Fahrverbot für 15 Tage“, so Carli. Die eigentlich für das Vergehen vorgesehene Strafe folge. <BR /><BR />„Die Neuerungen stellen für uns Polizisten eine Herausforderung dar, aber mit dem nötigen Fingerspitzengefühl werden wir es schaffen, sie umzusetzen“, resümiert Carli.<h3> Geschwindigkeit: Harte Geschütze für Wiederholungstäter</h3>Überschreitet ein Fahrer die zulässige Höchstgeschwindigkeit um <Fett>mehr als 10 km/h</Fett>, droht ein Bußgeld von <Fett>173 bis 694 Euro</Fett>. Wird der Verstoß innerhalb eines Jahres und in einer geschlossenen Ortschaft wiederholt, droht dem Lenker eine Strafe von <Fett>220</Fett> <Fett>bis 880 Euro</Fett> sowie der <Fett>Führerscheinentzug</Fett> <Fett>von bis zu 30 Tagen</Fett>.<h3> Drogen: Schnelltest reicht für Führerscheinentzug</h3>Ab heute reicht ein positiver Drogenschnelltest für den <Fett>Führerscheinentzug</Fett> – auch wenn der Konsum Tage zurückliegt und der Lenker während der Fahrt nicht unter Drogeneinfluss stand. Beim <Fett>ersten positiven Schnelltest</Fett> gilt das Fahrverbot für <Fett>3 Jahre</Fett>, beim <Fett>zweiten</Fett> <Fett>lebenslänglich</Fett>.<h3> Trunkenheit am Steuer: Alkolock-System kommt</h3>Ein kompaktes Gerät soll künftig dazu beitragen, Trunkenheit am Steuer zu verhindern: der sog. <Fett>Alkolock</Fett>. Wer ein Auto mit Alkolock-System starten möchte, muss zuvor seinen Atemalkohol messen. Das Gerät hat ein Röhrchen zum Hineinpusten – das Fahrzeug fährt nur los, wenn der Fahrer nüchtern ist. Hier kommt der Alkolock zum Einsatz: Wer mit einem <Fett>Alkoholwert</Fett> <Fett>zwischen 0,8 und 1,5 Promille</Fett> erwischt wird, muss in den folgenden <Fett>2 Jahren</Fett> einen <Fett>Wert von 0,0 Promille</Fett> einhalten. Bei einem Wert <Fett>über 1,5 Promille</Fett> gilt diese Verpflichtung für <Fett>3 Jahre</Fett>. <BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1107600_image" /></div> <BR /><BR /> Die bisherigen Sanktionen bleiben bestehen: Bei einem Promillewert zwischen 0,5 und 0,8 muss der Fahrer mit einer Geldstrafe von 573 bis 2170 Euro und einem Entzug des Führerscheins von 3 bis 6 Monaten rechnen. Liegt der Promillewert zwischen 0,8 und 1,5, droht ein Bußgeld von 800 bis 3200 Euro, das Fahrverbot wird für 6 bis 12 Monate auferlegt. Weiters ist eine Freiheitsstrafe von bis zu 6 Monaten möglich. Bei einem Wert von über 1,5 Promille ist eine Geldstrafe von 1500 bis 6000 Euro vorgesehen, eine Haftstrafe von 6 bis 12 Monaten und der Führerscheinentzug von bis zu 2 Jahren.<h3> Handy am Steuer: Bußgeld steigt auf bis zu 1400 Euro</h3>Der <Fett>Griff zum Smartphone</Fett> während der Fahrt wird um einiges teurer. 165 bis 660 Euro hat dieser bis dato gekostet, innerhalb der ersten 5 Tage nur 115,50 Euro. Ab heute muss der Fahrer allerdings mit einem Bußgeld von <Fett>250 bis 1000 Euro</Fett> rechnen – der <Fett>Skonto für die ersten 5 Tage fällt weg</Fett>. Zusätzlich droht der Abzug von 5 Führerscheinpunkten – daran hat sich mit der neuen Regelung nichts geändert. Folgendes stellt hingegen eine weitere Neuheit dar: Nutzt der Fahrer das Handy am Steuer, droht der <Fett>Führerscheinentzug</Fett> von <Fett>15 Tagen bis zu 2 Monaten</Fett>. <BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1107603_image" /></div> <BR /><BR />Ein Fahrverbot war bisher nur für Wiederholungstäter vorgesehen. <Fett>Wiederholt</Fett> der Fahrer innerhalb der ersten 2 Jahre nach Ausstellung der Strafe sein Vergehen, droht ihm jetzt ein Bußgeld von <Fett>350 bis 1400 Euro</Fett>. Der Führerscheinentzug beträgt in diesem Fall – genau wie vorher – ein bis 3 Monate und es gehen weitere <Fett>8 bis 10 Punkte</Fett> verloren. Während die Behörden bei einigen Neuregelungen eine Übergangsfrist gewähren – z.B. bei der Anschaffung der Kenntafeln für den E-Roller – gelten die neuen Vorschriften im Hinblick auf das Handy bereits ab heute.<h3> Fahranfänger: Längere Frist, höhere Leistung</h3>Bis dato durften Führerscheinneulinge im ersten Jahr nur Pkw mit einer Leistung von bis zu 50 kW bei Verbrennern bzw. 70 kW bei Elektroautos fahren. Diese <Fett>Frist</Fett> wird jetzt auf <Fett>3 Jahre</Fett> erhöht. Auch die zulässige Leistung des Pkw wird angehoben: Ab heute sind <Fett>75 kW</Fett> bzw. <Fett>105 kW</Fett> erlaubt.<h3> E-Roller: Keine Fahrt ohne Helm und Kenntafel</h3>Die neue Verkehrsordnung sieht einige Anpassungen für E-Roller vor. Ab heute besteht <Fett>Helmpflicht</Fett>, <Fett>außerhalb geschlossener Ortschaften</Fett> gilt ein <Fett>Fahrverbot</Fett>. Zudem sind eine <Fett>Haftpflichtversicherung</Fett> und eine <Fett>Kenntafel</Fett> nötig. Für Letztere ist eine Übergangsfrist gewährt, sie muss nicht bereits ab heute angebracht werden.