<BR /><BR /> Hagers Verteidiger Carlo Bertacchi hatte nach dem Garantierverhör in Trient erklärt, dass man sich wohl vorstellen könne, wie es seinem Mandanten damit ergehe, plötzlich unter Hausarrest zu stehen – „als eine Person, die die es gewohnt ist, 7 Tage die Woche zu arbeiten“. <h3> Hager darf trotz Hausarrest arbeiten </h3>Nun hat der U-Richter einem von mehreren Anträgen, die gestern eingereicht wurden, grünes Licht gegeben: Der Bozner Wirtschaftsberater darf trotz Hausarrest seine berufliche Tätigkeit wieder aufnehmen.<BR /><BR /> Auch die Staatsanwaltschaft war dafür. Kontakte zur öffentlichen Verwaltung bleiben ihm allerdings weiterhin untersagt. Anders sieht es im Fall der Direktorin des Amtes für die Verwaltung des Gemeindegebietes Bozen, Daniela Eisenstecken aus. <BR /><h3> U-Richter folgte bei Eisensteckens Antrag der Empfehlung der Staatsanwaltschaft</h3>Sie hatte ebenfalls darum angesucht, wieder zur Arbeit gehen zu können – in einer anderen Abteilung der Gemeinde. Doch der U-Richter folgte der Empfehlung des Staatsanwaltschaft, die sich dagegen ausgesprochen hatte. <BR /><BR /><BR />Sowohl Hager als auch Eisenstecken bleiben demnach vorerst im Hausrrest, beiden hat der Richter allerdings zugestanden, Kontakte nach außen bzw. mit anderen Personen als ihren Rechtsanwälten haben zu dürfen. <h3> Nur für eine von 8 Personen Hausarrest aufgehoben </h3>Damit hat der U-Richter nur für eine von insgesamt 8 Personen den Hausarrest aufgehoben bzw. durch Aufenthaltspflicht ersetzt – für die Bürgermeisterin von Riva del Garda, Cristina Santi ( <a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/garantieverhoer-diese-beiden-verdaechtigen-machen-den-auftakt" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">mehr dazu lesen Sie hier</a>). <BR /><BR />Nun geht der Ball ans Trienter Freiheitsgericht, vor dem die Betroffenen die Sicherungsmaßnahme des Hausarrestes anfechten können. Die Verhandlungen sind innerhalb 20. Dezember anberaumt.