Der Kadaver der Bärin F36 war im September 2023 im Bondonetal in der Trentiner Gemeinde Sella Giudicarie entdeckt worden. Sie war nach einem Schuss im Brustbereich verendet, wie aus den Ermittlungen hervorging.<BR /><BR /> In das Ermittlungsregister eingetragen wurden in der Folge vier Jäger im Alter zwischen 30 und 70 Jahren – alle vier sind in der Gegend von Sella Giudicarie wohnhaft.<h3> Antrag auf Einstellung und Einspruch </h3>Ermittelt wurde wegen Tiertötung (Art. 544 StGB). Nach Abschluss der Ermittlungen hat Staatsanwältin Patrizia Foiera nun jedoch einen Antrag auf Einstellung des Verfahrens eingereicht. Einige Tierschutzorganisationen (Lav, Lndc, Oipa und Leal) haben dagegen Einspruch eingelegt und die Fortführung der Ermittlungen gefordert. <BR /><BR />Die Organisation Leal hat überdies eine zwangsweise Anklageerhebung gegen zwei der vier Verdächtigen beantragt. Die Bärin F36 war bereits mehrfach in den Medien und als Problembärin bekannt. Ende Juli 2023 hatte sie zwei junge Jäger verfolgt ( <a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/nach-verfolgung-zweier-jaeger-baerin-identifiziert" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">mehr dazu lesen Sie hier</a>).<BR /><BR />Außerdem soll es einen Scheinangriff auf ein junges Paar gegeben haben, weshalb Maurizio Fugatti 2023 eine Abschussverfügung unterzeichnete, die aber zurückgezogen wurde ( <a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/trentino-abschussdekret-fuer-problembaerin-f36-ausgesetzt" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">mehr dazu lesen Sie hier</a>).<h3> Schütze soll versucht haben, Tatort zu „reinigen“</h3>Aus der Obduktion der Bärin ging hervor, dass der Schütze versucht haben soll, den Tatort zu „reinigen“, indem er die Patrone aus dem Kadaver sowie die Spuren von Schießpulver aus dem Fell des Tieres entfernte. <BR /><BR />Weiters wurde das Tier an der Einschussstelle rasiert – vom abrasierten Fell fehlte jedoch jede Spur. Die Ermittler schlossen die Beteiligung von Komplizen nicht aus.<h3> Beweise „nicht ausreichend“</h3>Trotz der gesammelten Hinweise hat die Forstbehörde erklärt, dass diese „zwar relevant, aber nicht ausreichend sind, um eine Anklageerhebung zu stützen“. <BR /><BR />Die endgültige Entscheidung wie es weitergehen wird, wird der Untersuchungsrichter in absehbarer Zeit bekanntgeben.