Das Land nimmt Eltern in die Pflicht und jedes einzelne Ansuchen wird kontrolliert. Der zuständige Landesrat rechnet mit Rekursen gegen die Regelung, aber er sieht das Recht auf der Seite des Gesetzgebers. <BR /><BR />Die Stoßrichtung des vor 3 Jahren verabschiedeten Landesgesetzes ist klar: Wer in Südtirol lebt und arbeitet und in den Genuss von Landesbeihilfen kommen will, muss zumindest eine der Landessprachen beherrschen und über Südtirol und seine Geschichte Bescheid wissen. Nach Protesten gesamtstaatlicher, aber auch lokaler Vereinigungen hatte die Landesregierung im Herbst nachgebessert, die Stundenzahl der verpflichtenden Sprachkurse halbiert – auf je 40 Stunden pro Elternteil.<BR /><BR />Mit 1. Jänner ist es nun aber soweit. Dann kommt das Gesetz definitiv zur Anwendung. 145 Deutsch- und rund 175 Italienischkurse wurden im laufenden Jahr abgehalten, 58 Kulturkurse. Zuletzt haben all diese Kurse einen deutlichen Zulauf verzeichnet. <BR /><BR />Dennoch dürften längst nicht alle Nicht-EU-Bürger im Land, die Anfang des Jahres um eine Landesleistung ansuchen, einen der vorgeschriebenen Kurse besucht haben. „Ich glaube schon, dass viele dabei sind, sich die Zugangsvoraussetzungen anzueignen“, ist Integrationslandesrat Philipp Achammer überzeugt. <BR /><BR /><embed id="dtext86-57598549_quote" /><BR /><BR />Dennoch würden viele wohl auch erst nach dem 1. Jänner merken, dass das Gesetz „Leistung durch Integration“ eine zentrale Regelung ist. Er erwarte sich jedenfalls Anfang des Jahres einen Ansturm auf die Kurse. Nämlich dann, wenn für die neuen Mitbürger die Gesuche um Landeskindergeld und Landesfamiliengeld abgelehnt werden, weil sie die Auflagen nicht erfüllen.<h3> Flächendeckende Kontrollen</h3>Umgesetzt wird die Regelung rigide. Anders als bei anderen Landesförderungen wird nämlich nicht nur stichprobenartig kontrolliert. „Die Ansuchen werden flächendeckend überprüft“, so Achammer. Dazu sei bei der Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung (ASWE) sogar eine eigene Person abgestellt worden. „Ich bin aber überzeugt, dass sich dieser Aufwand gesellschaftspolitisch auszahlt“, ist Achammer überzeugt.<BR /><BR />Die gegen das Landesgesetz erhobene Kritik lässt er nicht gelten. „Jemanden zu einem Sprachkurs zwingen ist doch gleich, wie jemanden zu seinem Glück zu zwingen“, sagt er. Natürlich schwebe das Damoklesschwert möglicher Rekurse über dieser italienweit strengsten Regelung. Achammer ist aber überzeugt, dass diese hieb- und stichfest ist. Eltern, deren Antrag um Kinder- oder Familiengeld zurückgewiesen wird, weil sie die Auflagen nicht erfüllen, können erneut ansuchen – aber eben erst dann, wenn sie die Kurse absolviert haben.<BR />