Mittwoch, 12. Februar 2025

Ehrenamt: Bei falscher Entscheidung droht Vermögensverlust

„Zeit zu handeln“, mahnt Ulli Seitz vom Dienstleistungszentrum für das Ehrenamt DZE all diejenigen Vereine, die schon in Landesregistern des Ehrenamtes eingetragen waren und die bislang ihre Position gegenüber dem RUNTS nicht geklärt haben. Aber Achtung: Bei der falschen Entscheidung drohen Vermögensverluste. Erst einmal abwarten, rät daher Landesrätin Rosmarie Pamer, denn: „Das Landesgesetz ist auf der Zielgeraden“.

Ob Chor, Musikkapelle oder Spieleverein – viele Vereine im Land sind jetzt wegen der noch immer nicht erfolgten Eintragung in das staatliche RUNTS-Register in der Bredouille. - Foto: © VKM

Wie ist der Vermögensverlust möglich? Die Details.

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