Seit 2017 läuft die Reform des sogenannten 3. Sektors. Vereine und Verbände, die insbesondere von den staatlichen Steuervorteilen profitieren wollen, müssen seither im staatlichen Register RUNTS eingetragen sein. Von Südtirols rund 4380 Vereinen haben dies rund 2450 aktiv getan – und dafür auch ihre Statuten entsprechend angepasst. Viele kleinere Vereine haben sich bewusst dagegen entschieden. „Darunter sind etwa Bildungsausschüsse oder kleine Brauchtumsvereine und kleine Chöre, die vielleicht einmal im Jahr eine Veranstaltung haben und für die daher die staatlichen Steuervorteile nicht viel bringen. Für sie macht das RUNTS auch keinen Sinn“, erklärt Ulrich Seitz.<BR /><BR />Allerdings sind „200 bis 300 Vereine, die im alten Landesregister eingetragen waren, noch immer nicht aktiv geworden“, mahnt Seitz. Für die sei es Zeit, ihre Position in Ordnung zu bringen. Bislang war Rom diesen Säumigen gegenüber „gnädig“, jetzt will man Klarheit.<h3> Rückgabe von Vermögen möglich</h3> Die betroffenen Vereine wurden daher auch von Seiten der Landesverwaltung in einem entsprechenden Rundschreiben darauf aufmerksam gemacht. Und für eben die gilt es laut Ulrich Seitz jetzt, entweder die notwendigen Anpassungen für das RUNTS vorzunehmen oder das staatliche Register zu verlassen. Die Entscheidung will aber gut überlegt sein, denn wer sich gegen eine nachträgliche Sanierung seiner Position und für das Verlassen des Registers entscheidet, muss staatliche Benefits bzw. in dieser Zeit erwirtschaftetes Vermögen zurückgeben bzw. an RUNTS-Vereine abtreten. <BR /><BR /><embed id="dtext86-68536595_quote" /><BR />Laut Seitz geht es nicht um Rückzahlungen von Beiträgen, die bereits wieder ausgegeben wurden, sondern um Vermögen, das irgendwo liegt, entweder in Form von Geld auf dem Konto oder in Form von Wertgegenständen oder gar Immobilien. „Damit jeder Verein zur für ihn besten Entscheidung kommt, bieten wir beim DZE kostenlose Beratungen durch unsere Wirtschaftsprüfer an“, verkündet Seitz – und rät, diese Chance auch wahrzunehmen. <h3> Vermögenswerte auf Prüfstand</h3> Die erste zu klärende Frage sei dabei: Braucht der Verein die staatlichen Steuer-Benefits oder nicht. Und dann seien die Vermögenswerte anzuschauen. „Hat es eine nennenswerte Schenkung gegeben, etwa in Form einer Immobilie oder auch von wertvollen Sammlungen, wurden teure Instrumente angekauft und was sind diese derzeit wert, erwartet man einen Förderbeitrag. All das ist für jeden Verein einzeln zu bewerten“, unterstreicht Seitz.<BR /><BR />Landesrätin Rosmarie Pamer rät allerdings, erst noch einmal abzuwarten, „bis unser Landesgesetz in Kraft tritt“ und damit das lang ersehnte Landesregister eingerichtet wird. Denn damit könnte sich so manche Sorge in Wohlgefallen auflösen und es müssten wirklich nur solche Südtiroler Vereine im RUNTS verbleiben, die davon tatsächlich profitieren. <h3> Starke Vorteile durch Landesregister</h3> „Wir wollen schließlich mit dem Landesregister ganz starke Vorteile für die Vereine verbinden“, verspricht Landesrätin Pamer. Dazu zählt auch, dass diese Vereine nur eine „einfache Bilanz“ vorlegen müssen – und das künftig digital. Der entsprechende Gesetzestext steht, aktuell gehe es darum, Details mit Rom abzuklären, darunter etwa die Definition von gewerblicher Tätigkeit. Und auch die Vermögensübertragung wird Thema sein. <h3> 3 Fragen an Landesrätin Rosmarie Pamer</h3><b>Was raten Sie den in Sachen RUNTS säumigen Vereinen?</b><BR /><KeinAbsatz></KeinAbsatz>Rosmarie Pamer: Zumindest denjenigen, die nicht im staatlichen Register bleiben wollen, rate ich, noch ein paar Wochen abzuwarten. Unser eigenes Landesregister ist sozusagen auf der Zielgeraden, der Text steht und wird nun noch mit Rom abgeglichen. Danach soll er noch im Februar in die Landesregierung und dann in den Landtag. <BR /><BR /><embed id="dtext86-68536599_quote" /><BR /><KeinAbsatz></KeinAbsatz><b>Welchen Vorteil hat es, abzuwarten?<BR /></b><KeinAbsatz></KeinAbsatz>Pamer: Abgesehen davon, dass noch gar nicht definitiv geklärt ist, ab welchem genauen Zeitpunkt der Vermögenszuwachs zählen soll, also welches Vermögen übertragen werden müsste, ist in unserem Landesgesetz ein Passus enthalten, der Vereinen explizit den Übertritt ins Landesregister ohne die Vermögensübertragung garantiert. <BR /><BR /><KeinAbsatz></KeinAbsatz><b>Und Rom stimmt diesem Passus zu?<BR /></b><Frage></Frage> <KeinAbsatz></KeinAbsatz>Pamer: Das ist jetzt abzuklären. Ich denke schon, eine Garantie gibt es aber nie.