Dürfen die Hauptverdächtigen wieder arbeiten? Das sagt das Freiheitsgericht
Die Hauptverdächtigen in den Ermittlungen unter anderem zur kriminellen Vereinigung um René Benko und Heinz Peter Hager hatten noch vor Weihnachten beantragt, wieder arbeiten zu dürfen.
Am Freiheitsgericht in Trient hatten jene Hauptverdächtigen in den Benko-Hager-Ermittlungen, gegen die noch ein Arbeitsverbot galt, die Aufhebung desselben beantragt. Nun hat das Gericht darüber befunden.
Nun teilte das Freiheitsgericht in Trient seine Entscheidung zu den Anträgen mit.