Für 6 Personen wurde der Hausarrest bestätigt, nur für den Publizisten Lorenzo Barzon wurde er durch Aufenthaltspflicht ersetzt.<BR /><BR /><KeinAbsatz></KeinAbsatz> Wie berichtet, hatten die Anwälte von 7 der insgesamt 9 Betroffenen in der Ermittlung u.a. zum Verdacht der kriminellen Vereinigung am Dienstag beim Freiheitsgericht die Aufhebung ihres Hausarrestes beantragt. Das Gericht hatte sich die Entscheidung vorbehalten. <BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1110096_image" /></div> <BR /><BR />Gestern Nachmittag dann die Gewissheit: Wirtschaftsberater Heinz Peter Hager, der Trentiner Unternehmer Paolo Signoretti, die Bozner Amtsdirektorin Daniela Eisenstecken, die Architekten Andrea Saccani und Fabio Rossa sowie Vittorio Fravezzi, Ex-Senator und Bürgermeister von Dro, müssen Weihnachten im Hausarrest verbringen. Hager darf dabei – wie berichtet – weiter arbeiten und auch Kontakte nach außen haben. <BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1110090_image" /></div> <BR /><BR />Der einzige, für den das Freiheitsgericht gestern dem Antrag auf Aufhebung des Hausarrestes stattgab, ist der Bozner Publizist Lorenzo Barzon. <BR /><BR />Wie bereits die Bürgermeisterin von Riva, Cristina Santi, darf aber auch er seine Heimatgemeinde nicht verlassen. Der Hausarrest für Barzon wurde aufgehoben, weil der einzige Vorwurf der Trienter Ermittler gegen ihn jener der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung mit mafiöser Ausrichtung ist, und dieser hält – zumindest nach Auffassung des Freiheitsgerichtes – nicht stand. <BR /><BR />Den Vorwurf, einer kriminellen Vereinigung anzugehören – mit dem erschwerenden Umstand von mafiösen Methoden (Art. 416bis StGB) – erhebt die Trienter Anti-Mafia-Staatsanwaltschaft auch gegen Hager, Signoretti, Eisenstecken, Saccani, Rossa und Fravezzi. Doch auch in ihrem Fall reichen offenbar laut Freiheitsgericht die vorliegenden Indizien nicht aus. Weiter aufrecht bleibt hingegen der Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur Begehung einzelner Straftaten. Für alle Betroffenen gilt die Unschuldsvermutung. <BR /><BR />Die Verteidiger jener 6 Betroffenen, deren Anträge auf Hausarrest gestern abgelehnt wurden, haben bereits angekündigt, dagegen Kassationsbeschwerde einlegen zu wollen. Sie hatten von Anfang an darauf abgezielt, den Mafia-Vorwurf zum Kippen zu bringen, was sich in einen Strafverfahren im Falle einer Verurteilung auf das Strafmaß auswirken würde. Im weiteren Verlauf könnten die Verteidiger auch versuchen, die Abhörungen für nichtig erklären zu lassen, da diese aufgrund des Mafia-Verdachts unter erweiterten Kompetenzen für die Ermittler durchgeführt worden waren. Die Entscheidung darüber obliegt aber immer einem Richter.