Für Endkunden bietet sich eine Möglichkeit, beim Gas etwas Geld zu sparen. Wie das klappt? Auch das verrät die Leiterin der Verbraucherzentrale. <BR /><BR />Wenngleich die Thematik im Detail ziemlich komplex ist, so stellt Gunde Bauhofer, Leiterin der Verbraucherzentrale Südtirol, klar: „Panik ist völlig unangebracht, denn die Gaslieferungen an sich sind von den Änderungen nicht betroffen, es muss also niemand Angst vor einer kalten Wohnung haben.“ <BR /><BR />Mit dem Auslaufen des geschützten Grundversorgungsdienstes für Gaslieferungen ändere sich für die Bezieher lediglich die Tarifform. Und auch in dieser Hinsicht seien keine Probleme zu befürchten.<BR /><BR /><embed id="dtext86-62772131_quote" /><BR /><BR />Grundsätzlich verhält es sich dabei so, dass die Kunden von ihren Anbietern mit einem Schreiben über Tarife am freien Markt informiert werden. Auch wenn man dieses Schreiben nicht erhalten haben sollte oder es übersehen hat, so muss man sich keine Sorgen machen. Dann wird man wie von der staatlichen Regulierungsbehörde ARERA vorgeschrieben dem sogenannten „Placet-Bereich“ zugewiesen – Placet steht für „Prezzo Libero A Condizioni Equiparate di Tutela“. Das bedeutet, dass man am freien Markt vergleichbare Bedingungen wie am geschützten Markt bekommt. <BR /><BR />Diese Tarife dürften laut Bauhofer letztlich wohl doch etwas teurer ausfallen als jene vom geschützten Markt, allerdings hat jeder Verbraucher stets die Möglichkeit, sich einen Anbieter seiner Wahl am freien Markt auszusuchen. „Wichtig ist, mit der nötigen Ruhe die Angebote zu prüfen und sich nicht für einen allzu langen Zeitraum an den Anbieter zu binden“, erklärt Bauhofer und meint: „Aus der Sicht der Endverbraucher ist die Preisspanne zwischen den einzelnen Anbietern ohnehin sehr überschaubar.“ Heißt: Im Gegensatz zu den Stromanbietern, wo es beträchtliche Unterschiede in der Preisgestaltung gibt, gibt es bei den Gastarifen derzeit nur geringfügige Abweichungen. <BR /><BR />Über den Daumen gepeilt, betrage das Sparpotenzial nach einer Untersuchung der Verbraucherzentrale derzeit maximal 20 Euro pro Jahr, wenn man vom Standard-Haushalt mit 3 Personen ausgeht. <BR /><BR />Angebote gibt es dagegen in Hülle und Fülle – nämlich mehr als 550. Eine Konkurrenz, die sich tatsächlich auf den Preis auswirkt, findet folglich kaum statt. <BR /><BR />Ohnehin nichts ändern wird sich für sogenannte „schutzbedürftige Kunden“. Dabei handelt es sich um Senioren über 75 Jahre sowie Bezieher des Sozialbonus und Personen, welche Ermäßigungen gemäß Invaliditätsgesetz beanspruchen können.<h3> Der Ratschlag der Verbraucherschützerin</h3>Einen guten Überblick über die Bedingungen kann man sich auf dem Verbraucherportal der ARERA (www.arera.it) verschaffen, indem man die eigene Postleitzahl und die auf der ersten Rechnung angegebene Nummer in die vorgesehenen Felder eintippt. Oftmals spielt in den Erwägungen natürlich auch der Kundenservice eine Rolle und wo man Ansprechpartner bzw. Büros findet.<BR /><BR />Einen guten Tipp hat Bauhofer noch parat: „Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen, wenn Sie von irgendwelchen Anbietern oder vorgegebenen Anbietern angerufen werden. Besser ist es, selbst aktiv zu werden und sich einen Anbieter auszusuchen.“ Sie höre immer wieder von unlauteren Geschäftspraktiken und rät deshalb grundsätzlich von Vertragsabschlüssen am Telefon ab.<BR /><BR />