Es ist für Bürger in ganz Südtirol erlaubt, abends nach 20 Uhr in der Nähe ihrer Wohnung einen Spaziergang zu machen, zu joggen oder Fahrrad zu fahren – dabei sollte man aber eine Eigenerklärung bei sich haben.<BR /><BR />Unter Südtirols Ordnungskräften gingen die Meinungen bisher auseinander, ob die nächtliche Ausgangssperre von 20 Uhr bis 5 Uhr noch in Kraft ist. In der derzeit geltenden Verordnung von Landeshauptmann Arno Kompatscher ist von einer nächtlichen Ausgangssperre aber keine Rede mehr. <BR /><BR />Es ist laut Kompatschers Verordnung vom 8. November auch weiterhin erlaubt, in der Nähe der eigenen Wohnung körperliche Aktivitäten einzeln durchzuführen, jedoch mit der Auflage, dass der Abstand von mindestens 2 Metern zu jeder nicht im eigenen Haushalt zusammenlebenden Person eingehalten wird und mit der Pflicht, einen Schutz der Atemwege zu tragen.