Wie berichtet, hatten nicht nur die italienischen Behörden infolge zweier Bestellungen von Masken und Schutzausrüstung aus China zu Beginn der Corona-Pandemie Ermittlungen eingeleitet, sondern auch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) in Österreich. <BR /><BR />Bekanntlich hatte die Firma Oberalp als Vermittlerin nach China fungiert – in einer Zeit, als der Masken-Markt leer gefegt war. Schutzmaterial um 9 Millionen Euro ging an den Südtiroler Sanitätsbetrieb, wurde dann aber beschlagnahmt. Auch in Österreich wurden im Jahr 2020 FFP2-Masken eingezogen, weil sie offensichtlich nicht den geforderten Qualitätsstandards entsprachen. <h3> Republik Österreich stellt Zivilklage: 43 Millionen gefordert</h3>Wie nun bekannt wurde, strengt die Republik Österreich eine Zivilklage gegen die Firma Oberalp sowie gegen jene Tochtergesellschaft des Österreichischen Roten Kreuzes, die besagte Masken nach Österreich importierte. Die Finanzprokuratur in Wien gab an, dass sich der Schaden, der durch den Ankauf der Masken trotz negativer Bescheide von INAIL, Prüfstelle Dekra und Amt für Rüstungs- und Wehrtechnik in Wien entstanden ist, auf rund 43,4 Millionen Euro belaufe.<BR /><BR />Diese Summe fordert die Republik Österreich nun im Rahmen eines Zivilverfahrens von Oberalp und der Tochtergesellschaft des Österreichischen Roten Kreuzes zurück. Indes hatte Oberalp bereits den Südtiroler Sanitätsbetrieb auf Schadenersatz verklagt, zumal das Unternehmen die vorgestreckte Geldsumme für die zweite Maskenlieferung, die nie in Südtirol eintraf, nie vom Sanitätsbetrieb zurückerstattet bekommen hat. Im Rahmen eines Zivilverfahrens am Bozner Landesgericht fordert Oberalp vom Sanitätsbetrieb insgesamt rund 30 Millionen Euro zurück. <h3> Oberalp weist Klage zurück</h3>Das Unternehmen weist indes die Klage der Republik Österreich zurück – die Einstellung des strafrechtlichen Verfahrens der Bozner Staatsanwaltschaft belege, dass die Tochtergesellschaft der Oberalp in Salzburg für Ankauf und die Lieferung der Masken lediglich eine Vermittlerrolle eingenommen und im guten Glauben gehandelt hätte.