Das Verfahren gegen ihn wurde zu den Akten gelegt – genau wie für den Bozner Sanitätskoordinator Dr. Pierpaolo Bertoli, Pflegedirektorin Marianne Siller und Renato Martinolli, Leiter der Abteilung Einkauf und Ökonomat des Sanitätsbetriebes.
Ursprünglich vermuteten die Ermittler, dass 7 Personen für einen finanziellen Schaden von 6.709.053,23 Euro zu Lasten der öffentlichen Hand gesamtschuldnerisch haften sollten. Es zeigte sich aber, dass gegen Dr. Kaufmann – genauso wie gegen Dr. Bertoli, Siller und Martinolli – nichts vorliegt. „Es ist das richtige Ende einer unglücklichen Geschichte“, sagt sein Anwalt Arthur Frei. „Es gibt keine Anhaltspunkte. Die Sache ist für Dr. Kaufmann abgeschlossen.“
Die Staatsanwaltschaft am Rechnungshof überzeugte sich anhand der Gegendarstellungen von der Rechtmäßigkeit des Verhaltens der 4 Genannten. Die Rückzahlungsforderungen richten sich nun nur noch gegen den Ex-Generaldirektor des Südtiroler Sanitätsbetriebes, Florian Zerzer, Verwaltungsdirektor Enrico Wegher, und den stellvertretenden Leiter der Covid-19-Taskforce, Dr. Patrick Franzoni.
Da die Ermittlung noch nicht abgeschlossen ist, ist es durchaus möglich, dass auch noch andere Positionen archiviert werden. Im Raum steht der Vorwurf, dass der Sanitätsbetrieb die von der Firma Oberalp vermittelten Masken und -anzüge bezahlt habe, obwohl man bereits Kenntnis von den negativen Gutachten zu den angekauften Schutzmaterialien gehabt habe.