Mit diesem Beschluss dürfte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt sein, die Anträge abzuweisen. Infolge der Entscheidung haben weitere Personen aus Südtirol und dem Trentino, bei denen am 3. Dezember Hausdurchsuchungen durchgeführt worden waren, ihre Anträge auf Rückgabe der bei ihnen beschlagnahmten Gegenstände zurückgezogen. <BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1112322_image" /></div> <BR /><BR /> Gegen die Entscheidung des Freiheitsgerichtes ist Kassationsbeschwerde möglich – das gilt auch für jene, wonach für 6 von ursprünglich 8 Personen der Hausarrest aufrecht bleibt. Betroffen sind der Bozner Wirtschaftsprüfer Heinz Peter Hager, die Bozner Architekten Andrea Saccani und Fabio Rossa, die Bozner Gemeindebeamtin Daniela Eisenstecken, der Trentiner Unternehmer Paolo Signoretti sowie Ex-Senator Vittorio Fravezzi. Nur für die Bürgermeisterin von Riva, Cristina Santi, und den Bozner Publizisten Lorenzo Barzon wurde die Maßnahme inzwischen durch Aufenthaltspflicht ersetzt (wir berichteten).